W
ÜSTENBERG

Kanzlei für Natur-, Fische- und Meeresfrüchterecht




 START
 ANWALT
 LEISTUNGEN
 HONORAR
PUBLIKATIONEN
 IMPRESSUM
 
 
 Naturschutzrecht  
 Hafenrecht  
Gewässerrecht  
 Fischereirecht  
 Aquakulturrecht  
 Lebensmittelrecht Seafood    
 Wettbewerbsrecht  






Lebensmittelrecht
 

 
 
 
Fische, Krabben, Garnelen, Tintenfische, Muscheln, Algen, Insekten
Nahrungsmittel wachsen auch im Meer heran. Der jährliche Maximalbetrag, welcher an Fischfang usw. möglich ist, liegt Schätzungen zufolge heute bei rund 80 bis 90 Millionen Tonnen weltweit. Davon entfallen etwa 80 Millionen auf die Seefischerei und etwa 10 Millionen auf die Binnenfischerei inklusive Aquakultur in den Fließgewässern. Das mögliche Maximum des weltweiten Fischfangs könnte bei theoretischen rund 200 Millionen Tonnen liegen, möglicherweise aber lediglich bei 100 Millionen Tonnen. Für ein nachhaltiges Fischen sind langfristig Kenntnisse über die Meeresbiologie entscheidend.
 
Biologie:
Weil alle Fische usw. im Anfangsstadium des Lebens sehr klein sind (Larve), liefert fast jede dieser Tierarten mit ihren Exemplaren zunächst in großem Umfang Futter für die bereits älteren, größeren Exemplare anderer Fischarten usw. Prozentual nur wenige Exemplare erreichen das Erwachsenenalter. Insgesamt schwanken die Erhaltungszustände der Populationen über die Jahre hinweg. Insbesondere besteht das Wechselspiel zwischen Beutetieren und Beutegreifern/Fressfeinde. Aber auch die Pflanzen (z.B. an den Korallenriffen) führen zu lokalen Schwankungen.
 
Die Fischerei zielt auf den Fang derjenigen Fischarten, welche eine sehr hohe Vermehrungsrate je Generation haben (idealerweise Schwarmfische). Der Verlust (Fang) einiger Exemplare wird Jahr für Jahr dann recht schnell wieder ausgeglichen sein. Durch die Fischerei gefährdet sind Fischarten mit geringen Nachwuchszahlen, etwa Haie oder Rochen.
Die Fischerei wirkt wie Fressfeinde (Beutegreifer): Sie vernichtet Exemplare durch Tötung. Mit Blick auf das Bestreben, nachhaltig zu fischen, sollten die Fangmengen nicht zu groß sein bzw. nicht zu sehr auf bestimmte Jahrgänge der einzelnen Fischarten abzielen. Andernfalls könnte es passieren, dass die Bestände sich nicht erholen (Beispiel: der Dorsch in der Ostsee).
Um das Zusammenbrechen der Populationen und damit den Nahrungsmittelausfall zu vermeiden, werden die Populationszahlen alljährlich von Wissenschaftlern geschätzt (mit Forschungsschiffen Fischereiinstituten) und sodann von politischen Gremien wie dem EU-Ministerrat festgelegt, so dass -- theoretisch -- nicht mehr Fisch-Biomasse aus den Meeren gefangen wird als für den Fortbestand hoher Populationszahlen nötig. In Europa jedoch werden -- in der Praxis -- wegen zu hoch angesetzter Schätzungen und/oder zu wenigen Kontrollen noch immer zu viele Fische usw. aus der Nordsee, dem übrigen Atlantik und aus der Ostsee gefangen. Dies wird sich irgendwann rächen.
 
Die Nordseegarnele (crangon crangon, Niederdeutsch teils: Granat) weist sehr stark schwankende Bestände auf. In einem Jahr kann die Population fast zusammenbrechen. Im nachfolgenden Jahr kann es zu einer Garnelenschwemme kommen. Vorhersagen sind schwierig bis unmöglich.
 

 
Gesetze:
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (
LFGB) ist das zentrale Gesetz in Deutschland für alle Arten von Lebensmitteln. In ihm sind EU-Richtlinien umgesetzt. Darüber hinaus gibt es -- parallel -- zahlreiche EU-Verordnungen zum Lebensmittelrecht. Die bezüglich der Fische und Meeresfrüchte einschlägigen Verordnungen und Richtlinien werden hier teils aufgelistet werden.
 
 
 
 

 
 
Offenbach am Main, 12.12.2024
 
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de