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RA Dirk Wüstenberg |
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Interessenbereiche
Im Mittelpunkt steht das Umweltrecht im weitesten Sinne -- insbesondere
mit Bezug zum Element Wasser, jedoch ohne das Bau- und Planungsrecht:
-- Behördenverfahren und Gerichtsverfahren,
-- Unternehmen & Naturschutz,
-- Unternehmen & Gewässerschutz (Wasserstraßen, Häfen, Staudämme, Meere etc.),
-- Unternehmen & Plastik (Abfallrecht etc.),
-- Unternehmen & Fische (Fangquoten, Aquakultur etc.),
-- Vereine/Stiftungen & Artenschutz (z.B.
Wölfe, Insekten, Meerestiere).
Für Unternehmen (Betriebe) gibt es drei typische Situationen juristischer Wege:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren).
2.
Klage gegen ein anderes Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren wegen z.B. Lauterkeitsrecht).
3. Rechtsgutachten.
Für Vereine (Naturschutzvereinigungen etc.) sind es vier:
1. Rechtsmittel gegen einen
Verwaltungsakt (z.B.
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7, Befreiung nach
§ 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes nach § 47 VwGO (Rechtsetzung eines
Ministeriums).
3. rechtspolitische Stellungnahme.
4. Rechtsgutachten.
Bundestagsfraktionen
oder Landtagsfraktionen können mit einer rechtlichen bzw.
rechtspolitischen Stellungnahme gegenüber dem Rechtsauschuss oder
dem Umweltausschuss erfreut werden. Nur diese beiden Ausschüsse.
Andere nicht; denn die Rechtslagen in Deutschland und Europa werden
immer komplizierter, weil die Politiker Jahr für Jahr mehr
Vorschriften in Kraft setzen als Vorschriften zu streichen. Auf diese
Weise entsteht eine Art Gesetzeswust mit der Konsequenz, dass eine
Spezialisierung notwendig ist.
Angesprochen seien alle im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landtag vertretenen Fraktionen.
Lebenslauf:
RA
Dirk Wüstenberg: Geboren 1970 in Niedersachsen (mit Kenntnis der Nordseeküste und
der Ostseeküste; historisch aus einer Hafenstadt), Abitur in Frankfurt a.M., Grundwehrdienst in
Hessen, 1990-1999
Jura-Studium in Passau, Shanghai, München plus Referendariat
in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in
München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999,
Berufstätigkeit ab 09/1999, seit 1994
publizierend.
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M. (seit 25 Jahren),
1999-2017 Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018),
2013-2021 Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb,
2018-heute
Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht u.a. (vgl. Publikationsliste
),
Interesse am Recht entlang der Gewässer & Häfen.
Arbeitsweise:
Der Rechtsanwalt und sein Mandant sind ein Team.
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft
werden. Beginnend mit dem philosophischen Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der
Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.
2.
Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres
Anliegens. Die Rechtslage ist nun mal so, wie sie ist. Eine gründliche
Einarbeitung in die Rechtslage ist stets nötig -- und wird auch geliefert werden.
3.
Sodann folgen ggf. die Behörden- und auch Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und
Hartnäckigkeit; Behördenverfahren und Gerichtsverfahren
dauern nicht selten Jahre.
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Es
bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer
Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des
Mandats ausgeschlossen.
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst
Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V.
(Deutscher Anwaltverein e.V.).
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Rechtsanwalt Wüstenberg ist regelmäßig auch in Norddeutschland.
Landgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Flensburg, Kiel,
Lübeck, Itzehoe, Hamburg. Amtsgerichte unter anderem in
Niebüll (10.000 Einwohner), Husum (23.800 Einwohner), Rendsburg
(30.500 Einwohner), Neumünster (80.000 Einwohner), Eckerförde
(21.500 Einwohner),
Plön (9.000 Einwohner), Eutin (17.000 Einwohner), Bad Segeberg
(19.000 Einwohner).
Landgerichte
in Niedersachsen (mit Bremen): Aurich, Osnabrück, Oldenburg,
Stade, Verden, Lüneburg, Bückeberg, Hildesheim, Hannover,
Braunschweig, Göttingen, Bremen. Amtsgerichte unter anderem in
Norden (Kernstadt 19.000 Einwohner, mit Norddeich 20.300 Einwohner),
Wittmund, Jever, Wilhelmshaven (76.000 Einwohner), Bremerhaven (115.000
Einwohner), Cuxhaven
(Kernstadt 22.000 Einwohner, offiziell 48.000 Einwohner). Cuxhaven ist
somit nur ähnlich groß wie Husum.
Landgerichte
in Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin, Rostock, Neubrandenburg,
Stralsund. Amtsgerichte unter anderem in Wismar, Schwerin, Rostock, Stralsund, Greifswald.
Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
Verwaltungsgerichte
in Niedersachsen (mit Bremen): Oldenburg, Osnabrück, Stade,
Lüneburg, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen.
Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Greifswald.
OVG in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
OVG in Niedersachsen (mit Bremen): Lüneburg, Bremen.
OVG in Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald.
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Offenbach am Main, 20.11.2024
Copyright obiges Foto: Fotografin aus Offenbach a.M. (s. Impressum).
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