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ÜSTENBERG

Kanzlei für Umweltrecht und Artenschutzrecht




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RA Dirk Wüstenberg
 

 
 
 
Lebenslauf
RA Dirk Wüstenberg: geboren 1970 in Niedersachsen (historisch aus Bremerhaven und Berlin), Abitur in Frankfurt a.M., Grundwehrdienst in Hessen, 1990-1999 Jura-Studium in Passau, Shanghai, München plus Referendariat in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, Berufstätigkeit ab 09/1999, seit 1994 publizierend.
 
1999-heute  Kanzlei in Offenbach a.M. (seit 26 Jahren),
1999-2017  Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018),
2013-2021  Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb (z.B. mit öffentlichem Verkehrsrecht bzgl. ÖPNV),
2018-heute  Schwerpunkt Artenschutzrecht, Plastikrecht, Tierschutzrecht, Jagdrecht u.a. (vgl. Publikationsliste), nicht: Baurecht/Anlagenrecht mit Naturschutz- oder Artenschutzrecht.
 
 
Interessen:
Behördenverfahren und Gerichtsverfahren.

für Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Berufspersonen; nicht: Privatpersonen.
 
Kenntnisse in anderen Rechtsmaterien vorhanden. Ein von RA Wüstenberg zuletzt erstrittener Beschluss des BGH in Sachen Grundstücksübertragung und Familienrecht: BGH, Beschl. v. 16.04.2025 – XII ZB 227/24, NJW 2025, 2319 = MDR 2025, 956 = FamRZ 2025, 1229 = openJur 2025, 14038 (Vergütungsberechnung nicht nach teurerem Tarif). In Konsequenz dessen setzte das OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 07.04.2026 -- 5 WF 44/21, im Streitfall keine Vergütung fest.
 
 
Arbeitsweise:
Der Rechtsanwalt und sein Mandant sind ein Team. Eine nach dem UmwRG anerkannte Umweltvereinigung muss fachlich kompetent sein.
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft werden gemäß dem Satz des Sokrates laut Platon: „Ich weiß, dass ich nichts weiß." Hiervon ausgehend, tragen der Mandant das Fachwissen, der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei, und beide gemeinsam kümmert sich um das Erreichen des Ziels. Auf diese Weise steigern sie die Qualität ihrer rechtlichen Argumentation.
2. Die Rechtslage ist immer so, wie sie ist -- nämlich Resultat früherer politischer Entscheidungen.
3. Es folgen ggf. das Behörden- und auch das Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; denn Behördenverfahren und Gerichtsverfahren dauern nicht selten Jahre. Verfahren können sich über mehrere Instanzen hinziehen.

 
 
 
 
 
  
Bundestagsfraktionen oder Landtagsfraktionen können mit einer rechtlichen bzw. rechtspolitischen Stellungnahme gegenüber dem Rechtsauschuss, dem Wirtschaftsausschuss oder dem Umweltausschuss erfreut werden. Angesprochen seien alle im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landtag vertretenen Fraktionen.
 
Für
Unternehmen (Betriebe) gibt es drei typische Situationen juristischer Wege:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren).
2. Klage gegen ein anderes Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren wegen z.B. Lauterkeitsrecht).
3. Rechtsgutachten.
 
Für Vereine (Naturschutzvereinigungen etc.) sind es vier:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7, Befreiung nach § 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes nach § 47 VwGO (Rechtsetzung eines Ministeriums).
3. rechtspolitische Stellungnahme.
4. Rechtsgutachten.
 
 
Es bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des Mandats ausgeschlossen.
 
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein e.V.).
 
 
 
RA Wüstenberg ist deutschlandweit unterwegs.
 
  
 
Offenbach am Main, 19.09.2026

 
Copyright Foto: pixabay.com/de
Copyright Personenfoto: Fotografin aus Offenbach a.M. (siehe Impressum).