|
RA Dirk Wüstenberg |
|

|
Lebenslauf |
RA
Dirk Wüstenberg: Geboren 1970 in Niedersachsen (historisch aus
Bremerhaven und Berlin), Abitur in Frankfurt a.M., Grundwehrdienst in
Hessen, 1990-1999
Jura-Studium in Passau, Shanghai, München plus Referendariat
in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in
München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999,
Berufstätigkeit ab 09/1999, seit 1994
publizierend.
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M. (seit 25 Jahren),
1999-2017 Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018),
2013-2021 Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb,
2018-heute
Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht u.a. (vgl. Publikationsliste),
2025-heute Wasserstraßenrecht, Fischereirecht, Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht, Umweltrecht.
Arbeitsweise:
Der Rechtsanwalt und sein Mandant sind ein Team.
1.
Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft
werden gemäß dem Satz des Sokrates laut Platon: „Ich
weiß, dass ich nichts weiß." Der Mandant trägt das
Fachwissen, der Rechtsanwalt trägt das Rechtswissen bei. Zusammen
bilden beide ein Team und steigern die Qualität ihrer rechtlichen
Argumentation.
2. Die Rechtslage ist so, wie sie ist -- nämlich Resultat einer politischen Entscheidung. Eine gründliche
Einarbeitung in die Rechtslage ist unabdingbar.
3.
Es folgen ggf. das Behörden- und auch das Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und
Hartnäckigkeit; denn Behördenverfahren und Gerichtsverfahren
dauern nicht selten Jahre -- insbesondere dann, wenn sie sich über mehrere Instanzen hinziehen.
Interessen:
Umweltrecht im weitesten Sinne -- insbesondere
mit Bezug zum Element Wasser:
-- Behördenverfahren und Gerichtsverfahren,
-- Unternehmen & Wasserstraßen (Wasserverschmutzung, Hafeninfrastruktur),
-- Unternehmen & Naturschutz (Artenschutz, Plastik/Verpackungen),
-- Unternehmen & Fischerei,
-- Unternehmen & Abfälle,
-- Vereine/Stiftungen & Artenschutzrecht (Wölfe, Fische, Insekten etc.).
Kenntnisse auch im Strafrecht, im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht
nach UWG), im Personenbeförderungsrecht (PBefG), im Verfassungsrecht..
Bundestagsfraktionen
oder Landtagsfraktionen können mit einer rechtlichen bzw.
rechtspolitischen Stellungnahme gegenüber dem Rechtsauschuss, dem Wirtschaftsausschuss oder
dem Umweltausschuss erfreut werden. Nur diese beiden Ausschüsse.
Andere nicht; denn die Rechtslagen in Deutschland und EU werden
immer komplexer, so dass eine
Spezialisierung notwendig ist. Angesprochen seien alle im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landtag vertretenen Fraktionen.
Für Unternehmen (Betriebe) gibt es drei typische Situationen juristischer Wege:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren).
2.
Klage gegen ein anderes Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren wegen z.B. Lauterkeitsrecht).
3. Rechtsgutachten.
Für Vereine (Naturschutzvereinigungen etc.) sind es vier:
1. Rechtsmittel gegen einen
Verwaltungsakt (z.B.
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7, Befreiung nach
§ 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes nach § 47 VwGO (Rechtsetzung eines
Ministeriums).
3. rechtspolitische Stellungnahme.
4. Rechtsgutachten.
|
Es
bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer
Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des
Mandats ausgeschlossen.
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst
Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V.
(Deutscher Anwaltverein e.V.).
|
RA Wüstenberg ist regelmäßig in Norddeutschland zugegen.
Landgerichte
in Niedersachsen (mit Land Bremen): Aurich, Osnabrück, Oldenburg,
Stade, Verden, Lüneburg, Bückeberg, Hildesheim, Hannover,
Braunschweig, Göttingen, Bremen, Bremerhaven (114.000 Einwohner).
Amtsgerichte unter anderem: Norden (Kernstadt 19.000 Einwohner, mit Norddeich 20.300 Einwohner),
Wittmund, Jever, Wilhelmshaven (76.000 Einwohner), Bremerhaven (115.000
Einwohner), Cuxhaven
(Kernstadt 22.000 Einwohner, insgesamt offiziell 48.000 Einwohner).
Cuxhaven (historische Stadt) ist ähnlich groß wie Husum oder
Bad Segeberg.
Landgerichte in Schleswig-Holstein (mit Land Hamburg): Flensburg, Kiel,
Lübeck, Itzehoe, Hamburg.
Amtsgerichte unter anderem: Niebüll (10.000 Einwohner), Husum (23.800 Einwohner), Rendsburg
(30.500 Einwohner), Neumünster (80.000 Einwohner), Eckerförde
(21.500 Einwohner),
Plön (9.000 Einwohner), Eutin (17.000 Einwohner), Bad Segeberg
(19.000 Einwohner).
Landgerichte
in Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin, Rostock, Neubrandenburg,
Stralsund.
Amtsgerichte unter anderem: Wismar, Schwerin, Rostock, Stralsund, Greifswald.
Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
Verwaltungsgerichte
in Niedersachsen (mit Bremen): Oldenburg, Osnabrück, Stade,
Lüneburg, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen.
Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Greifswald.
OVG in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
OVG in Niedersachsen (mit Bremen): Lüneburg, Bremen.
OVG in Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald.
|
Offenbach am Main, 24.03.2025
Copyright Foto Frankfurt am Main: pixabay.com/de
Copyright Personenfoto: Fotografin aus Offenbach a.M. (siehe Impressum).
|
|