W
ÜSTENBERG

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Umweltrecht




 START
 ANWALT
 LEISTUNGEN
 HONORAR
PUBLIKATIONEN
 IMPRESSUM
 
 
 Naturschutzrecht  
 Gewässerrecht  
 Fischereirecht  
EU-Renaturierungsverordnung  
 Tierschutzrecht  
Lauterkeitsrecht






RA Dirk Wüstenberg
 

 
 
 
Optionen
Rechtslagen werden immerzu komplizierter, weil die Politiker Jahr für Jahr mehr Vorschriften in Kraft setzen als zu streichen. Politiker wollen ja etwas tun anstatt zu unterlassen.
Spezialisierung und Gründlichkeit sind anlässlich der seit Jahrzehnten fortschreitenden Vorschriftenflut und der Tatsache, dass der Tag nur 24 Stunden lang ist, also keine Zeit verbleibt, sich in zig Rechtsgebiete umfassend einzuarbeiten, zwangsläufige Folge und moralische Anwaltspflicht.
 
Die Kanzlei Wüstenberg interessiert sich insbesondere für das Umweltrecht im weitesten Sinne (ohne das Bau- und Planungsrecht). Die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit (zusammengefasst mit dem Begriff: lokale oder regionale oder großflächige Ökosysteme) sind bedroht, wenn Habitate/Grundstücksflächen verloren gehen, die Tiere (z.B. Fische) abgegriffen werden, die Umgebung verschmutzt wird, die Rohstoffe ungebremst ausgebeutet/genutzt/verbraucht werden. Die Ökosysteme können dann umkippen und sind sodann auf lange Sicht verloren. 

 
Für Unternehmen (Betriebe, z.B. Fischereibetriebe) gibt es drei typische Situationen juristischer Wege:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, danach Verwaltungsgerichtsverfahren).
2. Klage gegen ein anderes Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren, z.B. Lauterkeitsrecht).
3. Rechtsgutachten.
 
Für Vereine (Naturschutzvereinigungen u.a.) sind es vier:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7, Befreiung nach § 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes (z.B. Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) nach § 47 VwGO („Gesetzgebung" eines Ministeriums).
3. rechtspolitische Stellungnahme z.B. im Rahmen eines laufenden Behörden- oder Gesetzgebungsverfahrens.
4. Rechtsgutachten.
 
Bundestagsfraktionen oder Landtagsfraktionen können mit einer rechtlichen bzw. rechtspolitischen Stellungnahme der Kanzlei gegenüber dem Rechtsauschuss oder dem Umweltausschuss etc. beglückt werden. Angesprochen seien alle im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landtag vertretenen Fraktionen.
 

 
Historie
RA Dirk Wüstenberg vertritt Vereine und Unternehmen anwaltlich. Auch Einpersonenbetriebe.
Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999 Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, Berufstätigkeit ab 09/1999, seit 1994 publizierend

 
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M. (seit 25 Jahren),
1999-2017  Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018),
2013-2021  Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb im Internet,
2018-heute  Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht u.a. (vgl. Publikationsliste).
 
- Naturschutzrecht, Artenschutzrecht,
- Gewässerrecht (Plastikschwemme, Meeresrecht, Wasserqualität der Flüsse, Abwasserrecht),
- Schifffahrtsrecht (Wasserstraßen, Küstengewässer),
- Gewerberecht (z.B. Aquakultur),
- Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht nach UWG),

- Tierschutzrecht,
- andere Gebiete.
 
 
Arbeitsweise
Der Rechtsanwalt und sein Mandant sind ein Team.
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft werden. Beginnend mit dem philosophischen Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.

2. Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres Anliegens. Die Rechtslage ist nun mal so, wie sie ist. Eine gründliche Einarbeitung in die Rechtslage ist stets nötig -- und wird auch geliefert werden.
3. Sodann folgen ggf. die Behörden- und auch Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; Behördenverfahren und Gerichtsverfahren dauern nicht selten Jahre. 

 

 
Es bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des Mandats ausgeschlossen.
 
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein e.V.).
 
 
 
Rechtsanwalt Wüstenberg ist regelmäßig auch in Norddeutschland.
 
Landgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Flensburg, Kiel, Lübeck, Itzehoe, Hamburg. Amtsgerichte unter anderem in Niebüll (10.000 Einwohner), Husum (23.800 Einwohner), Rendsburg (30.500 Einwohner), Neumünster (80.000 Einwohner), Eckerförde (21.500 Einwohner), Plön (9.000 Einwohner), Eutin (17.000 Einwohner), Bad Segeberg (19.000 Einwohner).
 
Landgerichte in Niedersachsen (mit Bremen): Aurich, Osnabrück, Oldenburg, Stade, Verden, Lüneburg, Bückeberg, Hildesheim, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen. Amtsgerichte unter anderem in Norden (Kernstadt 19.000 Einwohner, mit Norddeich 20.300 Einwohner), Wittmund, Jever, Wilhelmshaven (76.000 Einwohner), Bremerhaven (115.000 Einwohner), Cuxhaven (Kernstadt 22.000 Einwohner, offiziell 48.000 Einwohner). Cuxhaven ist somit nur ähnlich groß wie Husum.
 
Landgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund. Amtsgerichte unter anderem in Wismar, Stralsund, Greifswald.
 
Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.

Verwaltungsgerichte in Niedersachsen (mit Bremen): Oldenburg, Osnabrück, Stade, Lüneburg, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen.
Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Greifswald.
OVG in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
OVG in Niedersachsen (mit Bremen): Lüneburg, Bremen.
OVG in Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald.
 
Offenbach am Main, 02.10.2024
 

 
Copyright obiges Foto: Fotografin aus Offenbach a.M. (s. Impressum).