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ÜSTENBERG

Kanzlei für Umweltrecht und Artenschutzrecht




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RA Dirk Wüstenberg
 

 
 
 
Lebenslauf
RA Dirk Wüstenberg: Geboren 1970 in Niedersachsen (historisch aus Bremerhaven und Berlin), Abitur in Frankfurt a.M., Grundwehrdienst in Hessen, 1990-1999 Jura-Studium in Passau, Shanghai, München plus Referendariat in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, Berufstätigkeit ab 09/1999, seit 1994 publizierend.
 
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M. (seit 25 Jahren),
1999-2017  Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018),
2013-2021  Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb,
2018-heute  Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht u.a. (vgl. Publikationsliste),
2025-heute  weiterhin mit Wasserstraßenrecht, Fischereirecht, Bodenschutzrecht etc.
 
 

Arbeitsweise:
Der Rechtsanwalt und sein Mandant sind ein Team.
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft werden gemäß dem Satz des Sokrates laut Platon: „Ich weiß, dass ich nichts weiß." Der Mandant trägt das Fachwissen, der Rechtsanwalt trägt das Rechtswissen bei und kümmert sich um das Erreichen des Ziels. Zusammen bilden beide ein Team und steigern so die Qualität ihrer rechtlichen Argumentation.
2. Die Rechtslage ist, wie sie ist -- nämlich Resultat einer früheren politischen Entscheidung.
3. Es folgen ggf. das Behörden- und auch das Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; denn Behördenverfahren und Gerichtsverfahren dauern nicht selten Jahre -- insbesondere dann, wenn sie sich über mehrere Instanzen hinziehen. 

 
 
 
 
 
Interessen:
Umweltrecht im weitesten Sinne -- insbesondere mit Bezug zum Element Wasser:
-- Behördenverfahren und Gerichtsverfahren,

-- Unternehmen & Wasserstraßen (Wasserverschmutzung, Hafeninfrastruktur),
-- Unternehmen & Naturschutz (Artenschutz, Plastik/Verpackungen),
-- Unternehmen & Fischerei,
-- Unternehmen & Abfälle,
-- Vereine/Stiftungen & Artenschutzrecht (Wölfe, Fische, Insekten etc.).
 
Kenntnisse auch im Strafrecht, im Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht nach UWG), im Personenbeförderungsrecht (PBefG), im Verfassungsrecht..
 

Bundestagsfraktionen oder Landtagsfraktionen können mit einer rechtlichen bzw. rechtspolitischen Stellungnahme gegenüber dem Rechtsauschuss, dem Wirtschaftsausschuss oder dem Umweltausschuss erfreut werden. Nur diese beiden Ausschüsse. Andere nicht; denn die Rechtslagen in Deutschland und EU werden immer komplexer, so dass eine Spezialisierung notwendig ist. Angesprochen seien alle im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landtag vertretenen Fraktionen.
 
Für
Unternehmen (Betriebe) gibt es drei typische Situationen juristischer Wege:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren).
2. Klage gegen ein anderes Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren wegen z.B. Lauterkeitsrecht).
3. Rechtsgutachten.
 
Für Vereine (Naturschutzvereinigungen etc.) sind es vier:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7, Befreiung nach § 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes nach § 47 VwGO (Rechtsetzung eines Ministeriums).
3. rechtspolitische Stellungnahme.
4. Rechtsgutachten.
 
 
Es bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des Mandats ausgeschlossen.
 
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein e.V.).
 
 
 
RA Wüstenberg ist unter anderem auch im Norden und im Osten des Landes zugegeben.
 
Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
 
Verwaltungsgerichte in Niedersachsen (mit Bremen): Oldenburg, Osnabrück, Stade, Lüneburg, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen.
 
Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Greifswald.
 
Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt: Magdeburg, Halle.
 
Verwaltungsgerichte in Sachsen: Leipzig, Dresden, Chemnitz.
 
Verwaltungsgerichte in Thüringen: Meiningen, Weimar, Gera.
 
OVG in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
OVG in Niedersachsen (mit Bremen): Lüneburg, Bremen.
OVG in Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald.
OVG in Brandenburg (mit Berlin): Berlin.
OVG in Sachsen-Anhalt: Magdeburg.
OVG in Sachsen: Bautzen.
OVG in Thüringen: Weimar.
VGH in Hessen: Kassel.
VGH in Bayern: München.
VGH in Baden-Württemberg: Mannheim.
OVG in Rheinland-Pfalz: Koblenz.
OVG in Saarland: Saarlouis.
OVG in Nordrhein-Westfalen: Münster.
 
 
Landgerichte in Schleswig-Holstein (mit Land Hamburg): Flensburg, Kiel, Lübeck, Itzehoe, Hamburg.
 
Landgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund.
 
Landgerichte in Niedersachsen (mit Land Bremen): Aurich, Osnabrück, Oldenburg, Stade, Verden, Lüneburg, Bückeberg, Hildesheim, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen, Bremerhaven (114.000 Einwohner).
 
 
 
Offenbach am Main, 06.05.2025

 
Copyright Foto Frankfurt am Main: pixabay.com/de
Copyright Personenfoto: Fotografin aus Offenbach a.M. (siehe Impressum).