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RA Dirk Wüstenberg |
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Optionen
Rechtslagen werden immerzu komplizierter, weil die Politiker Jahr
für Jahr mehr Vorschriften in Kraft setzen als zu streichen. Politiker wollen ja etwas tun anstatt zu unterlassen.
Spezialisierung und Gründlichkeit sind anlässlich der seit
Jahrzehnten fortschreitenden Vorschriftenflut und der Tatsache, dass
der Tag nur 24 Stunden lang
ist, also keine Zeit verbleibt, sich in zig Rechtsgebiete umfassend
einzuarbeiten, zwangsläufige Folge
und moralische Anwaltspflicht.
Die Kanzlei Wüstenberg interessiert sich
insbesondere für das Umweltrecht im weitesten Sinne
(ohne
das Bau- und Planungsrecht). Die natürlichen Lebensgrundlagen der
Menschheit (zusammengefasst mit dem Begriff: lokale oder regionale oder
großflächige Ökosysteme) sind bedroht, wenn
Habitate/Grundstücksflächen verloren gehen, die Tiere (z.B.
Fische) abgegriffen werden, die Umgebung verschmutzt wird, die
Rohstoffe ungebremst ausgebeutet/genutzt/verbraucht werden. Die
Ökosysteme können dann umkippen und sind sodann auf lange
Sicht verloren.
Für Unternehmen (Betriebe, z.B. Fischereibetriebe) gibt es drei typische Situationen juristischer Wege:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, danach Verwaltungsgerichtsverfahren).
2.
Klage gegen ein anderes Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren, z.B. Lauterkeitsrecht).
3. Rechtsgutachten.
Für Vereine (Naturschutzvereinigungen u.a.) sind es vier:
1. Rechtsmittel gegen einen
Verwaltungsakt (z.B.
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7, Befreiung nach
§ 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes
(z.B. Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) nach § 47 VwGO („Gesetzgebung" eines
Ministeriums).
3. rechtspolitische Stellungnahme z.B. im Rahmen eines laufenden Behörden- oder Gesetzgebungsverfahrens.
4. Rechtsgutachten.
Bundestagsfraktionen
oder Landtagsfraktionen können mit einer rechtlichen bzw. rechtspolitischen Stellungnahme
der Kanzlei gegenüber dem Rechtsauschuss oder dem Umweltausschuss etc. beglückt werden. Angesprochen seien alle im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landtag vertretenen Fraktionen.
Historie
RA
Dirk Wüstenberg vertritt Vereine und Unternehmen anwaltlich. Auch Einpersonenbetriebe.
Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999
Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat
in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in
München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, Berufstätigkeit ab 09/1999, seit 1994
publizierend
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M. (seit 25 Jahren),
1999-2017 Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018),
2013-2021 Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb im
Internet,
2018-heute
Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht u.a. (vgl. Publikationsliste).
- Naturschutzrecht, Artenschutzrecht,
- Gewässerrecht (Plastikschwemme, Meeresrecht, Wasserqualität der Flüsse, Abwasserrecht),
- Schifffahrtsrecht (Wasserstraßen, Küstengewässer),
- Gewerberecht (z.B. Aquakultur),
- Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht nach UWG),
- Tierschutzrecht,
- andere Gebiete.
Arbeitsweise
Der Rechtsanwalt und sein Mandant sind ein Team.
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft
werden. Beginnend mit dem philosophischen Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der
Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.
2.
Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres
Anliegens. Die Rechtslage ist nun mal so, wie sie ist. Eine gründliche
Einarbeitung in die Rechtslage ist stets nötig -- und wird auch geliefert werden.
3.
Sodann folgen ggf. die Behörden- und auch Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und
Hartnäckigkeit; Behördenverfahren und Gerichtsverfahren
dauern nicht selten Jahre.
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Es
bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer
Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des
Mandats ausgeschlossen.
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst
Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V.
(Deutscher Anwaltverein e.V.).
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Rechtsanwalt Wüstenberg ist regelmäßig auch in Norddeutschland.
Landgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Flensburg, Kiel,
Lübeck, Itzehoe, Hamburg. Amtsgerichte unter anderem in
Niebüll (10.000 Einwohner), Husum (23.800 Einwohner), Rendsburg
(30.500 Einwohner), Neumünster (80.000 Einwohner), Eckerförde
(21.500 Einwohner),
Plön (9.000 Einwohner), Eutin (17.000 Einwohner), Bad Segeberg
(19.000 Einwohner).
Landgerichte
in Niedersachsen (mit Bremen): Aurich, Osnabrück, Oldenburg,
Stade, Verden, Lüneburg, Bückeberg, Hildesheim, Hannover,
Braunschweig, Göttingen, Bremen. Amtsgerichte unter anderem in
Norden (Kernstadt 19.000 Einwohner, mit Norddeich 20.300 Einwohner),
Wittmund, Jever, Wilhelmshaven (76.000 Einwohner), Bremerhaven (115.000
Einwohner), Cuxhaven
(Kernstadt 22.000 Einwohner, offiziell 48.000 Einwohner). Cuxhaven ist
somit nur ähnlich groß wie Husum.
Landgerichte
in Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin, Rostock, Neubrandenburg,
Stralsund. Amtsgerichte unter anderem in Wismar, Stralsund, Greifswald.
Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
Verwaltungsgerichte
in Niedersachsen (mit Bremen): Oldenburg, Osnabrück, Stade,
Lüneburg, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen.
Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Greifswald.
OVG in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
OVG in Niedersachsen (mit Bremen): Lüneburg, Bremen.
OVG in Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald.
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Offenbach am Main, 02.10.2024
Copyright obiges Foto: Fotografin aus Offenbach a.M. (s. Impressum).
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