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ÜSTENBERG

Kanzlei für Naturschutz- und Gewässerrecht




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RA Dirk Wüstenberg
 

 
 
 
Interessenbereiche
 
Im Mittelpunkt steht das Umweltrecht im weitesten Sinne -- insbesondere mit Bezug zum Element Wasser, jedoch ohne das Bau- und Planungsrecht:
-- Behördenverfahren und Gerichtsverfahren,

-- Unternehmen & Naturschutz,
-- Unternehmen & Gewässerschutz (Wasserstraßen, Häfen, Staudämme, Meere etc.),
-- Unternehmen & Plastik (Abfallrecht etc.),
-- Unternehmen & Fische (Fangquoten, Aquakultur etc.),
-- Vereine/Stiftungen & Artenschutz (z.B. Wölfe, Insekten, Meerestiere).

 
 

Für Unternehmen (Betriebe) gibt es drei typische Situationen juristischer Wege:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren).
2. Klage gegen ein anderes Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren wegen z.B. Lauterkeitsrecht).
3. Rechtsgutachten.
 
Für Vereine (Naturschutzvereinigungen etc.) sind es vier:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7, Befreiung nach § 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes nach § 47 VwGO (Rechtsetzung eines Ministeriums).
3. rechtspolitische Stellungnahme.
4. Rechtsgutachten.
 
Bundestagsfraktionen oder Landtagsfraktionen können mit einer rechtlichen bzw. rechtspolitischen Stellungnahme gegenüber dem Rechtsauschuss oder dem Umweltausschuss erfreut werden. Nur diese beiden Ausschüsse. Andere nicht; denn die Rechtslagen in Deutschland und Europa werden immer komplizierter, weil die Politiker Jahr für Jahr mehr Vorschriften in Kraft setzen als Vorschriften zu streichen. Auf diese Weise entsteht eine Art Gesetzeswust mit der Konsequenz, dass eine Spezialisierung notwendig ist.
Angesprochen seien alle im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landtag vertretenen Fraktionen.
 
 

Lebenslauf:
RA Dirk Wüstenberg: Geboren 1970 in Niedersachsen (mit Kenntnis der Nordseeküste und der Ostseeküste; historisch aus einer Hafenstadt), Abitur in Frankfurt a.M., Grundwehrdienst in Hessen, 1990-1999 Jura-Studium in Passau, Shanghai, München plus Referendariat in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, Berufstätigkeit ab 09/1999, seit 1994 publizierend.
 
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M. (seit 25 Jahren),
1999-2017  Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018),
2013-2021  Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb,
2018-heute  Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht u.a. (vgl. Publikationsliste ),
Interesse am Recht entlang der Gewässer & Häfen.
 

 
Arbeitsweise:
Der Rechtsanwalt und sein Mandant sind ein Team.
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft werden. Beginnend mit dem philosophischen Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.
2. Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres Anliegens. Die Rechtslage ist nun mal so, wie sie ist. Eine gründliche Einarbeitung in die Rechtslage ist stets nötig -- und wird auch geliefert werden.
3. Sodann folgen ggf. die Behörden- und auch Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; Behördenverfahren und Gerichtsverfahren dauern nicht selten Jahre. 

 

 
Es bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des Mandats ausgeschlossen.
 
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein e.V.).
 
 
 
Rechtsanwalt Wüstenberg ist regelmäßig auch in Norddeutschland.
 
Landgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Flensburg, Kiel, Lübeck, Itzehoe, Hamburg. Amtsgerichte unter anderem in Niebüll (10.000 Einwohner), Husum (23.800 Einwohner), Rendsburg (30.500 Einwohner), Neumünster (80.000 Einwohner), Eckerförde (21.500 Einwohner), Plön (9.000 Einwohner), Eutin (17.000 Einwohner), Bad Segeberg (19.000 Einwohner).
 
Landgerichte in Niedersachsen (mit Bremen): Aurich, Osnabrück, Oldenburg, Stade, Verden, Lüneburg, Bückeberg, Hildesheim, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen. Amtsgerichte unter anderem in Norden (Kernstadt 19.000 Einwohner, mit Norddeich 20.300 Einwohner), Wittmund, Jever, Wilhelmshaven (76.000 Einwohner), Bremerhaven (115.000 Einwohner), Cuxhaven (Kernstadt 22.000 Einwohner, offiziell 48.000 Einwohner). Cuxhaven ist somit nur ähnlich groß wie Husum.
 
Landgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund. Amtsgerichte unter anderem in Wismar, Schwerin, Rostock, Stralsund, Greifswald.
 
Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.

Verwaltungsgerichte in Niedersachsen (mit Bremen): Oldenburg, Osnabrück, Stade, Lüneburg, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Bremen.
Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Greifswald.
OVG in Schleswig-Holstein (mit Hamburg): Schleswig, Hamburg.
OVG in Niedersachsen (mit Bremen): Lüneburg, Bremen.
OVG in Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald.
 
Offenbach am Main, 20.11.2024
 

 
Copyright obiges Foto: Fotografin aus Offenbach a.M. (s. Impressum).