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RA Dirk Wüstenberg |
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Die
Rechtslagen werden immer komplizierter. Die Anzahl der Vorschriften
nimmt stetig zu. Es gibt fast täglich neue Gesetzesänderungen. Nur selten werden Vorschriften ersatzlos aufgehoben.
Spezialisierung
und Gründlichkeit sind deshalb zwangsläufig Anwaltspflicht.
Die Kanzlei Wüstenberg ist offen für jedes Thema aus dem
Bereich „Staat gegen Bürger/Unternehmen".
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Konstellationen & Ziele
In
Sachen Umweltrecht i.w.S. (einschließlich Energierecht) gibt es für Unternehmen vier typische Situationen juristischer Auseinandersetzungen:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren),
2.
Klage zwischen zwei Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren) anlässlich des Verwaltungsrechts,
3. Abwehr von Forderungen einer Umweltschutzvereinigung,
4. Rechtsgutachten (Publikation) über bestimmte Rechtsfragen.
In
Sachen Umweltrecht i.w.S. gibt es für einen Verein vier Möglichkeiten, sich zu betätigen:
1. Der Verein klagt gegen einen
Verwaltungsakt/Behördenentscheidung (Beispiele:
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Befreiung nach
§ 67 BNatSchG).
2.
Der Verein stellt betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes
(z.B. Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) einen Antrag auf
Normenkontrolle nach § 47 VwGO („Gesetzgebung" eines
Ministeriums).
3. Der Verein betreibt Lobbyismus im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
4.
Der Verein wünscht ein Rechtsgutachten, nachdem er Fachliteratur
für seine Vereinsbibliothek zusammengetragen hat.
Vereine können sinnvoll beraten und klagen, wenn sie über eine gute Expertise
verfügen.
In Sachen Gesundheitsrecht (Umweltrecht) kann eine Privatperson
betroffen sein. Themen können sein: Anerkennung einer bestimmten
Krankheit als Berufskrankheit, Anerkennung einer bestimmten
Behandlungstherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung,
...
Eine Gemeinde könnte das Ziel verfolgen, als Kurort anerkannt zu werden.
Im Einzelfall sind auch andere Themen spannend; eventuell z.B.: Gewerberecht, Schulrecht, Lebensmittelrecht, Politik-Recht.
Historie:
RA
Dirk Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen und Vereine.
Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999
Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat
in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in
München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, seit 1994
publizierend
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M.
1999-2017 Handelsrecht mit Schwerpunkt Internet und Online-Shops (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018).
2013-2021 Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG), darunter
das Taxirecht am Frankfurter Flughafen und Frankfurter Fernbahnhof.
2018-heute
Umweltrecht mit Teilschwerpunkten Artenschutzrecht, Plastik,
Tierschutzrecht, Waldschutz, Gewässerschutz,
Gesundheitsschutz u.a. (vgl. Publikationsliste).
Zwischendurch immer mal wieder Rechtsfälle aus ganz anderen Gebieten (vgl. Publikationsliste).
Denk- und Arbeitsweise à la Sokrates:
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft
werden. „Ich weiß, dass ich nichts weiß." = Der
Mandant
hat das Fachwissen. Der Rechtsanwalt nicht; er muss sich einarbeiten.
2. Bei Interesse an dem Mandat kümmert sich der Anwalt um die geistige Durchdringung Ihres Anliegens.
3. Gründliche Einarbeitung in die Rechtslage, gegebenenfalls einschlägiges Publizieren zum Thema.
4. Sodann Gerichtsverfahren nach und wegen gründlicher Einarbeitung.
5. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; denn Gerichtsverfahren dauern.
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RA Dirk Wüstenberg
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Es
bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer
Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des
Mandats ausgeschlossen. Ansonsten gibt es keine Ausschlusskriterien.
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst
Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V.
(Deutscher Anwaltverein e.V.).
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Offenbach am Main, 26.04.2024
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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