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ÜSTENBERG

Kanzlei für Naturschutz- und Gewässerrecht




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Aufsätze
Zum Selbstverständnis der Kanzlei Wüstenberg gehört ein wissenschaftlicher Anspruch. Hier eine Auswahl der bisher rund 
200 Beiträge. Der internationale Blick auf die Welt konzentriert sich auf das Recht in Österreich und in der Schweiz. Jeweilige Fundstelle: Wüstenberg (Autor), Zeitschrift, Jahrgang, Seitenzahl, Titel des Aufsatzes.
 
 

I. Zum  Umweltrecht
AUR 2024, S. 288 ff.: Der Schutz des Igels vor dem Mähgerät im Artenschutz- und Tierschutzrecht.
AgrB 2024, S. 29 ff.: Fuchsjagdrecht im Überblick.
AUR 2023, S. 442 ff.: Strafbarkeit des Schliefenanlagebetreibers.
GewArch 2023, S. 452 ff., S. 487 ff.: Rechtswidrigkeit der Schliefenanlagebetriebe – Teil I bzw. Teil II.

DVBl. 2023, S. 1267 ff.: Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.
LKV 2023, S. 248 ff.: Wolfsentnahme zum Schutz des Genpools?
NuR 2020, S. 816 ff.: Der Handel mit Robbenerzeugnissen – Zehn Jahre EU-Robbenverordnung
LMuR 2020, S. 209 ff.: Einweggetränkeverpackungen in der Systembeteiligung.
EuZW 2019, S. 633 ff.: Neue Unternehmerpflichten nach der Einwegplastik-Richtlinie.
AbfallR 2019, S. 30 ff.: Wer ist der Vorvertreiber des Herstellers von Serviceverpackungen?
 
 
II. Zum öffentlichem  Wettbewerbsrecht:
NZV 2022, S. 231 ff.: Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.11.2021 – 6 U 120/20 (Taxihalteplatz und UWG). [Das OLG Frankfurt spricht von Erwerbschancen. Es handelt sich aber um Umsatzchancen, also um Einnahmen im Kleingeldbereich, nicht um die Existenz am Markt, nicht um das Verdrängen aus dem Taximarkt. Die Richter am Frankfurter Oberlandesgericht wollten dies nicht wahrhaben. Sie ließen die Revision trotz Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und Tragweite nicht zu.]
TranspR 2022, S. 141 ff.: Bewirtschaftung von Haltestellen für das Personenbeförderungsgewerbe.
RdTW 2022, S. 20 ff.: Wettbewerbliche Behinderung an Haltestellen und Terminals.
NJ 2016, S. 485 ff.: Der Rechtsbruchtatbestand im Wandel und als Herausforderung.
 
 

 
 
 
Zitierweise:
RdTW 2022, 20 ff. = Zeitschrift Recht der Transportwirtschaft", Jahrgang 2022, Fachaufsatz beginnt auf Seite 20 und erstreckt sich über die fortfolgenden Seiten.
 
Abkürzungen:
AbfallR = Abfallrecht
AgrB = Agrarbericht
AUR = Agrar- und Umweltrecht
DVBl. = Deutsche Verwaltungsblätter
EuZW = Zeitschrift für Europäisches Wirtschaftsrecht
GewArch = Gewerbearchiv
LKV = Recht der Landes- und Kommunalverwaltung in den 
neuen" Ländern und in Berlin
LMuR = Lebensmittel & Recht
NJ = Neue Justiz
NuR = Natur und Recht
NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
RdTW = Recht der Transportwirtschaft
TranspR = Transportrecht
f. = folgende

ff. = fortfolgende
Liste deutscher juristischer Fachzeitschriften. Zeitschriften, die bei der VG Wort gemeldet sind.
Deutsche Nationalbibliothek
Österreichische Nationalbibliothek
Schweizerische Nationalbibliothek
 
 
 
 
Anmerkungen zu Urteilen werden in der Fachzeitschrift i.d.R. zusammen mit der mit ihr besprochenen Gerichtsentscheidung abgedruckt. Die Gerichtsentscheidung zeigt den Ist-Zustand der Rechtsprechung auf. Mit der Urteilsanmerkung (Besprechung) stellt der Autor den aus seiner Sicht bestehenden Soll-Zustand (die Rechtslage) dar. Der Autor erklärt, weshalb oder inwieweit die Gerichtsentscheidung richtig oder falsch oder ergänzungsbedürftig ist und inwieweit sie besser anders hätte ausfallen sollen. Durch die Gegenüberstellung von Ist und Soll hat es ein künftiger Rechtsanwender in einem gleichgelagerten Fall leichter, die richtige Entscheidung zu fällen.
 
Ein Beispiel: BGH, Urteil vom 29.05.2024 -- I ZR 43/23 -- Hydra Energy = Mogelpackung = irreführende Verpackung, NJW-RR 2024, 1164 = GRUR 2024, 1041 (Link BGH Mogelpackung). Dort zweimal Wüstenberg, AbfallR 2020, 180 erwähnt (Rn. 18 und Rn. 24).
 
 
 
Offenbach am Main, 24.10.2024