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Rechtsberatung
und Rechtsvertretung
Die
Kanzlei berät Sie in allen rechtlichen und
unternehmenspolitischen Fragestellungen aus den Schwerpunktbereichen Wirtschaft & Staat/Natur, soweit in Ihrer Angelegenheit
für Sie relevant. Die Leistungen sind:
a) Beratung (Erläuterung der Rechtslage, Aufzeigen Ihrer Optionen),
b) Vertretung gegenüber einer Behörde (z.B. Genehmigungsverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren),
c) Vertretung vor Gericht (Zivilgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht),
d) Rechtsgutachten, etwa zwecks Einholens einer Zweitmeinung zu Ihren Rechtsfragen.
Keine
Leistungen sind das Erstellen von Verträgen samt AGB oder das
Inkasso samt Zwangsvollstreckung oder die Schadensregulierung.
Die
Kanzlei bietet Ihnen unabhängig von Ihrer politischen oder
religiösen oder sonstigen Weltanschauung professionelle
Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Vor dem Gesetz sind alle
Bürger gleich (Artikel 3 Absatz 1 GG). Vor dem Rechtsanwalt Wüstenberg auch.
Auch die eigenen Anschauungen der Kanzlei spielen keine Rolle. Die
Kanzlei setzt sich gerne für das Recht und die Freiheit ein. Mit
dem Begriff "Natur-Recht" auf dieser Website (rechts oben) ist nicht
ein sog. Naturrecht gemeint, sondern das naturbezogene Umweltrecht. Der
Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Wirtschafts- und Umweltrecht für
Unternehmen und Vereine. Naturrecht im Sinne eines von der Natur
gegebenen Rechts gibt es übrigens nicht. Jedes Recht auf dieser
Welt ist ein Menschen-Recht; nur Menschen geben sich und ihren
Gesellschaften/Gemeinschaften Regeln. Vor den Menschen "Justiz" und
"Rechtsanwälte" sind alle Menschen gleich: Wer Recht hat, hat
Recht. Wer nicht, der nicht. Die Politiker (Parlamentarier) bestimmen,
was Recht ist. Dies ist Sinn und Funktion der Politik (erste
Staatsgewalt). Die Rechtsanwälte versuchen, Sie darin zu
unterstützen, dass Sie Ihr Recht, sofern Sie es haben, auch
bekommen (Rechtsdurchsetzung; dritte Staatsgewalt). Ein jeder also ist
willkommen, auch sog. Aktivisten jedweder Richtung.
I. Zur Beratung:
Bei richtiger
Rechtsanwendung gibt es auf fast alle Rechtsfragen nur eine richtige
Antwort. Vage Rechtsauskünfte wie "könnte", "dürfte",
"wohl" oder "es kommt darauf an, ob..." sind dann Kennzeichen
schlechter
Beratung.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine eindeutige Rechtslage gibt es nicht,
wenn der
Gesetzgeber eine
bestimmte Rechtsfrage gar nicht bedacht hat (Beispiel: neu aufkommendes
Rechtsgebiet) oder wenn er die
Lösung der Probleme
absichtlich der dritten Staatsgewalt überlässt (damit diese
eine Einzelfallgerechtigkeit herstellen kann) oder wenn der Gesetzgeber
nach und nach verschiedene Gesetze erlässt und dann den
juristischen Überblick über eine bestimmte Rechtsfrage
verliert. Dann stellt sich die Frage, was der Gesetzgeber (ggf.
für den Einzelfall) geregelt hätte, wenn er die Entscheidung
bewusst getroffen hätte.
Die Kanzlei Wüstenberg wird Ihnen mitteilen, ob die Rechtslage in
Ihrem Fall eine eindeutige oder eine mehrdeutige ist.
Mandatsbeginn:
Die Vertretung beginnt ab der Bevollmächtigung der
Kanzlei. Diese beginnt nicht schon zum Zeitpunkt des ersten
Anrufs, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Einigung über das
gemeinsame Anwalts-Mandats-Verhältnis.
Mandatsablauf: Die Beratung beginnt mit
der
chronologischen Erfassung des möglichst nachweisbaren
Sachverhalts und endet
mit der Empfehlung des Anwalts über das weitere Vorgehen. Im
Anschluss hieran folgt gegebenenfalls die anwaltliche Vertretung
gegenüber einem Konkurrenten/Mitbewerber oder gegenüber einer
Behörde oder vor Gericht.
Die
Umsetzbarkeit Ihrer Ziele wird aus unvoreingenommenem Blickwinkel
heraus bewertet. Das
geltende Recht ist so, wie es ist. Hat der Mandant Recht, darf er
sich freuen. Hat er kein Recht, dann hat er es eben nicht und weiß schließlich, dass und weshalb nicht.
Der
"gute" Mandant: Ein Rechtsanwalt, der einen in der Sache gut informierten
Mandanten vertritt,
ist für diesen häufig erfolgreicher, als wenn der Mandant
keine Ahnung hat. Eine Naturschutzvereinigung, welche klagen
möchte, sollte Mitglieder haben, welche in Sachen Naturschutz
möglichst Experten sind. Die Mitglieder "guter"
Vereine (Mandanten) arbeiten und
denken wissenschaftlich mit.
Mehrere Mandanten: Die Beratung und Vertretung mehrerer Mandanten in
derselben Rechtssache (z.B. zwei Firmen) ist nur möglich, solange
die Mandanten gleichgerichtete
Interessen
verfolgen. Ab dem Zeitpunkt des Auseinanderdriftens der Interessen der
Mandanten muss ein Rechtsanwalt, welcher die Mandate angenommen hatte, all diese
niederlegen. Es genügt nicht, dass
er den einen Teil der Mandate beendet und den anderen Teil fortsetzt.
Überlegen Sie es sich also, ob Sie mit einem Kooperationspartner
o.a. denselben Anwalt oder aber von Anfang an verschiedene Anwälte beauftragen wollen. Beides hat Vor- und Nachteile.
II. Zur Vertretung:
Die Kanzlei setzt sich für den Mandanten (zusammen mit diesem) ein. Der Mandant
liefert die fachlichen Informationen, der
Anwalt das juristische Handwerkszeug (und
ggf. auch fachliches Wissen über die Branche). Bei Bedarf werden
bei der Behörde eine Genehmigung beantragt oder ein Widerspruch
eingelegt und vor Gericht eine Klageschrift eingereicht.
Die Vertretung vor Gericht endet
ungefähr zwei
Wochen nach der Zustellung der Gerichtsentscheidung -- nämlich sobald der Anwalt das
Urteil auf seine
Richtigkeit hin überprüft, ggf. einen Berichtigungsantrag
gestellt sowie die Erfolgsaussichten der Berufung/Revision
eingeschätzt und dem Mandanten mitgeteilt hat. Geht der
Mandant in eine weitere Gerichtsinstanz,
endet
das Mandat entsprechend ca. zwei Wochen nach Erhalt der
nächsten Entscheidung.
III. Zur Philosophie:
a) Keine Diskriminierung von Mandanten: Die Kanzlei Wüstenberg hilft prinzipiell jedem
Menschen, d.h. kein Mandant wird wegen bestimmter Merkmale, Eigenschaften
oder Ziele ausgeschlossen (vgl. Diskriminierungsverbot nach
Artikel 3 GG).
Wer
Recht hat, hat Recht. Wer nicht, der nicht. Die Anwaltstätigkeit
dient der Rechtspflege zugunsten aller -- unabhängig von persönlichen
Anschauungen.
b) Keine Einseitigkeit, d.h. keine Ideologien und kein Populismus: Persönliche Anschauungen von Mandant oder Rechtsanwalt (Art. 3 Abs. 3 GG)
spielen keine Rolle. Die Kanzlei vertritt in juristischen Angelegenheiten (das ist ihr beruflicher Job) sowohl die
Befürworter als auch die Gegner irgendeines Ziels.
c) Rechtsvertretung nicht um jeden Preis: 1. Das Recht taugt nicht immer. Ein Mandant braucht keine
sinnlose Rechtsverfolgung. Ein Beispiel: Wer vor dem
Familiengericht prozessieren möchte, um ein
glückliches Familienleben zu erzielen, mag prozessual
gewinnen, doch wird er sein Ziel im Ergebnis nicht erreichen. Ein anderes Beispiel: Der Gang zum Gericht aus Gründen des
Lauterkeitsrechts (UWG) produziert nicht selten ausschließlich
Verlierer. Abmahnung und Gegen-Abmahnung
stehen nicht selten am Anfang einer unnötigen
Selbstbeschäftigung. 2. Um das Recht geht es nicht immer. Es gibt
Menschen, die immerzu meinen, dass sie selbst das Recht haben und dass
alle anderen Menschen zu doof für die Welt sind, weil diese im Leben und insbesondere in der Berufswelt immer
alles falsch machen und/oder keine Ahnung haben. Bei Menschen, die
von sich derart überzeugt sind, steckt meistens ein ganz anderer
Punkt dahinter und in der Seele (d.h. Psyche statt Recht). Solchen Mandanten kann nur selten geholfen werden.
d)
Gemeinwohl:
Bei hehren Zielen des Mandanten sind Sie in dieser Kanzlei
gut aufgehoben.
e)
Zeit: Der Mandant benötigt Ergebnisse innerhalb einer
bestimmten
Zeit. Der Anwalt wiederum will
und soll Qualität liefern. Weil gut
Ding Weile braucht, gehen Sie bitte frühzeitig zu einem Rechtsanwalt. Je wichtiger die Angelegenheit für den
Mandanten, desto früher.
f)
Fehlerkultur:
Der Mensch ist unvollkommen. Richter, Rechtsanwälte und
Staatsanwälte auch. Anwalt und Mandant sollten sich deshalb ihre
jeweilige Meinung/Vorstellung mitteilen, um Fehlern vorzubeugen. Auch
nachträgliche Kritik ist willkommen! Wer nicht über
Unerfreuliches spricht, vergibt Chancen.
IV. Zum Fernabsatz:
Anwaltsverträge
können Fernabsatzverträge sein. Dies ist der Fall, wenn der Mandant eine
Privatperson ist. Einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (nicht einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) steht das Widerrufsrecht zu; z.B. BGH, Urteil vom 19.11.2020 – IX ZR 133/19; BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16.
Die Kanzlei Wüstenberg belehrt über das Widerrufsrecht (Link "Informationen Widerrufsbelehrung", ebenso "Informationen über Vertragsschluss", Belehrung dort auf Seite 2, mit Muster-Widerrufsformular auf Seite 3).
V. Im Vorfeld:
Vor jedem Mandat stellen sich drei Fragen:
1.
Weshalb überhaupt zu einem Rechtsanwalt? Die Antwort: Recht und Gesetze sind kompliziert. Ohne den Rat von Experten kann man den Überblick verlieren.
2. Weshalb zu diesem Anwalt? Die Antwort: Ob der Anwalt das erforderliche
Leistungsniveau mitbringt und sich in Ihren Fall engagiert einarbeitet,
können Sie vor Beginn des Mandats leider nicht
wissen. Am
besten anrufen und nachfragen, ob Zeit und Interesse an der
Mandatsübernahme bestehen!
3. Leistung und Gegenleistung
(Geld, Zeit und Qualität) sollten zueinander passen. Welche Vergütung halten Sie für angemessen?
VI. Englisch
Verwaltungsakt = administrativ act
Widerspruch = an objection
Widerspruch einlegen = to lodge an objection to the administration act
dem Widerspruch stattgeben = to accept the objection to the administration act
Anfechtungsklage = an action for annulment
Verpflichtungsklage = an action for the issue of an administrative act
Klage einreichen = to bring an action for...
Normenkontrolle = norm control
Rechtsgutachten = legal opinion (later: published in a law journal)
Verschwörungstheorie = conspiracy theory
rechtliche Betreuung = legal guardianship
der rechtliche Betreuer = the guardian
der Betreute = the person concerned
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Offenbach am Main, 12.01.2023
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