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ÜSTENBERG

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Umweltrecht




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Leistungen

   

 
 
 
Gehen Sie frühzeitig zum Rechtsanwalt!
Kosten sind damit nicht automatisch verbunden. Ihr Rechtsanwalt aber ist Ihr wertvoller Teampartner.

 
Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Die Leistungen sind:
a) Beratung  (Darstellung der Rechtslage, Aufzeigen der Optionen, Suchen des etwaig fehlenden Puzzleteils),
b) Vertretung gegenüber Behörden,  
c) Vertretung vor Gericht  (Zivilgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht),
d) Rechtsgutachten  (z.B. Zweitmeinung).
 
Nicht: Erstellen von Verträgen samt AGB, Inkasso samt Zwangsvollstreckung, Schadensregulierung zwischen Privaten, Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ohne grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder Rechtsfragen.
 
Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich (Artikel 3 Absatz 1 GG). Die Kanzlei bietet ihre Leistungen prinzipiell jedem Mandanten an -- unabhängig davon, ob der Mandant diese oder jene politische oder sonstige Anschauung hat. Wer Recht hat, hat Recht. Wer nicht, der nicht. Was Recht ist, wird von der Politik und den Gerichten bestimmt (Gesetz und Rechtsprechung). Rechtsanwälte versuchen, den Mandanten darin zu unterstützen, dass er sein Recht, sofern und soweit er es hat, auch bekommt (Rechtsdurchsetzung; i.E. Gerechtigkeit).
 
Stellungnahmen als Sachverständiger gegenüber einem Fachausschuss des Deutschen Bundestags (z.B. Rechtsausschuss oder Umweltausschuss) werden ebenfalls unabhängig von der persönlichen politischen Präferenz erstellt und abgegeben. Vor Rechtsanwalt Wüstenberg sind insoweit alle politischen Parteien/Fraktionen gleich. Denn es geht hier um Rechtsfragen mit Praxisbezug und seitens des Rechtsanwalts wegen fehlenden politischen Mandats nicht um die Durchsetzung privater Politikwünsche.
 
 

 
Zur Rechtsdurchsetzung als Mittel zur Erreichung des Ziels: Ein Verein sollte a) sich als klageberechtigt anerkennen lassen, sofern und soweit dies rechtlich möglich ist und sofern er klagen will, b) gegen (behördliche) Verwaltungsakte dann auch tatsächlich klagen, c) gegen Rechtsverordnungen der Länder eine Normenkontrolle beantragen (vor dem Oberverwaltungsgericht), d) gegenüber den Parlamentariern in Sachen künftige Gesetzgebung Stellungnahmen abgeben, e) die Quantität und Qualität juristischer Veröffentlichungen durch entsprechende Beauftragung von z.B. fachlicher oder rechtlicher Gutachten fördern. Ein beim Umweltbundesamt o.a. anerkannter Verein benötigt hierfür die Expertise seiner Mitglieder. Aktive Mitglieder sind das A und O.
 
 
 
I. Zur Beratung:
Bei richtiger Rechtsanwendung gibt es auf fast alle Rechtsfragen nur eine richtige Antwort. Vage Rechtsauskünfte wie könnte", dürfte", wohl" oder es kommt darauf an, ob..." sind dann Kennzeichen schlechter Beratung.
Freilich gibt es Ausnahmen. Eine eindeutige Rechtslage gibt es nicht, wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Rechtsfrage gar nicht bedacht hat (Beispiel: neu aufkommendes Rechtsgebiet mit vielen Unbekannten) oder wenn der Gesetzgeber die Lösung der Probleme absichtlich der dritten Staatsgewalt überlassen hat (Delegieren, damit die Gerichte die sog. Einzelfallgerechtigkeit herstellen) oder wenn der Gesetzgeber nach und nach verschiedene Gesetze erlässt und hierbei schließlich den juristischen Überblick über sein Gesamtkonzept (Kunstwerk) verloren hat. Dann stellt sich die Frage, was der Gesetzgeber gewollt und geregelt hätte, wenn er eine bewusste Entscheidung bei voller Kenntnis der Sach- und Rechtslage getroffen hätte.
 
Mandatsbeginn: Die Vertretung beginnt (erst) ab der Bevollmächtigung der Kanzlei (z.B. Erteilung der Vollmacht). Diese beginnt nicht schon zum Zeitpunkt des ersten Anrufs, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Einigung über das gemeinsame Vorgehen (Anwalts-Mandats-Verhältnis). Die Kanzlei nimmt nicht jeden Auftrag an.
 
Mandatsablauf: Die Beratung beginnt mit der chronologischen Erfassung des möglichst nachweisbaren Sachverhalts und endet mit der Empfehlung des Anwalts über das weitere Vorgehen. Im Anschluss hieran entscheiden der Mandant und sein Anwalt, ob etwa die anwaltliche Vertretung gegenüber einem Mitbewerber/Marktteilnehmer oder gegenüber einer Behörde folgen soll und/oder ob die anwaltliche Vertretung des Mandanten vor Gericht angestrebt wird.
Die Umsetzbarkeit Ihrer Ziele wird aus unvoreingenommenem Blickwinkel heraus bewertet. D
as geltende Recht ist eben so, wie es ist. Mit Ideologien lässt dieser Befund nicht ändern.
 
Der
gute" Mandant: Ein Rechtsanwalt, der einen in der Sache gut informierten Mandanten vertritt, ist für diesen häufig erfolgreicher, als wenn der Mandant von seinem eigenen „Fall" keine Ahnung hat. Mitglieder guter" Vereine arbeiten und denken wissenschaftlich mit (Teamarbeit).
 
Mehrere Mandanten: Die Beratung und Vertretung mehrerer Mandanten in derselben Rechtssache (z.B. zwei Firmen) ist möglich, solange die Mandanten gleichgerichtete Interessen verfolgen. Ab dem Zeitpunkt des Auseinanderdriftens der Interessen der Mandanten muss ein Rechtsanwalt, welcher die Mandate angenommen hatte, all diese niederlegen. Es genügt nicht, dass er den einen Teil der Mandate beendet und den anderen Teil fortsetzt. Überlegen Sie es sich, ob Sie zusammen mit einer anderen Person denselben Anwalt oder von Anfang an lieber verschiedene Anwälte beauftragen wollen. Beides hat Vor- und Nachteile.
 
 

II. Zur Vertretung:
Die Kanzlei setzt sich für den Mandanten (zusammen mit diesem) ein. Der Mandant liefert die fachlichen Informationen, der Anwalt das juristische Handwerkszeug (und ggf. auch fachliches Wissen über die Branche).
 
Behördenverfahren oder Klageverfahren? Wenn Sie als Bürger (direkt) oder als Umwelt- oder Naturschutzvereinigung (indirekt) einen Verwaltungsakt/Bescheid erhalten, welcher Ihnen nicht gefällt, können Sie grundsätzlich (so die Theorie) gegen den Verwaltungsakt den sog. Widerspruch einlegen (§ 68 VwGO) und gegen den (etwaigen) Widerspruchsbescheid Klage erheben (§ 42 VwGO). In einigen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden und geht es gleich mit der Klage los. In Niedersachsen gibt es noch das Widerspruchsverfahren in Naturschutzangelegenheiten weiterhin (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e NJG). In Bayern hingegen ist das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft worden (Art. 12 Abs. 2 BayAGVwGO), ebenso in Hessen (§ 16a Abs. 2 HessAGVwGO) und Nordrhein-Westfalen. Dies wirkt sich auf die Kosten, auf Dauer und auf die Qualität der Verfahren aus (je kürzer das Verfahren, desto billiger, aber nicht selten auch qualitativ schlechter als sonst).
 
Die Vertretung vor Gericht endet ungefähr zwei Wochen nach der Zustellung der Gerichtsentscheidung -- nämlich sobald der Anwalt das Urteil auf seine Richtigkeit hin überprüft, ggf. einen Berichtigungsantrag gestellt sowie die Erfolgsaussichten der Berufung/Revision eingeschätzt und dem Mandanten diese mitgeteilt hat. Geht der Mandant in eine weitere Gerichtsinstanz, endet das Mandat entsprechend ca. zwei Wochen nach Erhalt der nächsten bzw. übernächsten Entscheidung.
 
 

III. Zur
Philosophie:
 
a) Die Kanzlei Wüstenberg hilft prinzipiell jedem Menschen, d.h. kein Mandant wird wegen bestimmter Merkmale, Eigenschaften oder Ziele ausgeschlossen (vgl. Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 GG). Die Anwaltstätigkeit dient der Rechtspflege zugunsten aller Personen. Vgl. die Diskussion in 2024, ob Rechtsanwälte bestimmte Mandanten ablehnen dürfen (LTO.de März 2024). Die Antwort: rechtlich selbstverständlich ja. Aber diese Einstellung ist berufsethisch nicht unbedingt gut und m.E. auch nicht immer die professionell beste (Stichwort Perspektivwechsel).
 
b) Keine geistige Einseitigkeit. Die Kanzlei Wüstenberg unterstützt das Recht und nicht eine Ideologie oder einen Populismus: Persönliche Anschauungen von Mandant oder Rechtsanwalt (Art. 3 Abs. 3 GG) spielen keine Rolle (s. zuvor). Die Kanzlei vertritt in juristischen Angelegenheiten prinzipiell Befürworter und auch Gegner eines bestimmten Ziels.
 
c) Rechtsvertretung nicht um jeden Preis: 1. Das Recht taugt nicht immer. Ein Mandant braucht keine sinnlose Rechtsverfolgung. Ein Beispiel: Wer vor dem Familiengericht prozessieren möchte, um ein glückliches Familienleben zu erzielen, mag prozessual gewinnen, doch wird er sein Ziel im Ergebnis nicht erreichen. Ein anderes Beispiel: Der Gang zum Gericht aus Gründen des Lauterkeitsrechts (UWG) produziert nicht selten ausschließlich Verlierer. Abmahnung und Gegen-Abmahnung stehen häufig am Anfang einer unnötigen Selbstbeschäftigung des gegenseitigen Bezichtigens/Denunzierens. 2. Um das Recht geht es nicht immer. Es gibt Menschen, die immerzu meinen, dass sie selbst Recht haben und dass alle anderen Menschen zu doof für diese Welt seien. Ein gesundes Selbstbewusstsein ist nützlich, doch mit dem Recht hat dies nicht unbedingt etwas zu tun. Manchmal wäre eine Therapie die bessere Wahl.
 
d) Rechtsvertretung hat auch einen Preis: Es gibt Rechtsmaterien, die millionenfach Gegenstand juristischer Beratung und Vertretung sind, und solche, die
„niemanden" interessieren. Zu letzteren zählen niedrigpreisige Rechtsgebiete wie das Schulrecht oder das Tierschutzrecht. Je weniger Juristen sich für ein Rechtsgebiet interessieren, desto niedriger ist oftmals auch das rechtswissenschaftliche Niveau in Rechtsprechung und Fachliteratur -- und desto mühseliger kann dann die juristische Einarbeitung sein. Es sollte dann eine passende Vergütungsvereinbarung getroffen werden (s. „Honorar").
 
e) Gemeinwohl: Bei hehren Zielen sind Sie in dieser Kanzlei gut aufgehoben. Die Kanzlei Wüstenberg nimmt auch Mandate mit Pioniercharakter an. Gerne auch Rechtspolitisches.
 
f) Zeit: Der Mandant benötigt Ergebnisse innerhalb einer bestimmten Zeit. Der Anwalt wiederum will und soll Qualität liefern. Weil gut Ding Weile braucht, gehen Sie bitte frühzeitig zu einem Rechtsanwalt. Je wichtiger die Angelegenheit für den Mandanten, desto besser: früh! Eine Rechtsvertretung um
fünf Minuten vor zwölf" zeigt selten Erfolg.
 
g) Fehlerkultur: Der Mensch ist unvollkommen. Auch Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter. Anwalt und Mandant sollten sich ihre jeweilige Meinung/Vorstellung mitteilen, um Fehlern vorzubeugen. Wer nicht über Unerfreuliches spricht, vergibt Chancen. Anwalt und Mandant sind ein Team -- gemeinsam gewinnen, gemeinsam verlieren (wie im Mannschaftssport).
 

 
 

IV. Zum Fernabsatz:
Anwaltsverträge können Fernabsatzverträge sein. Dies ist der Fall, wenn der Mandant eine Privatperson ist. Einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (nicht einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) steht das Widerrufsrecht zu (BGH, Urteil vom 19.11.2020 – IX ZR 133/19; BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16). Die Kanzlei Wüstenberg belehrt über das Widerrufsrecht (Link Informationen Widerrufsbelehrung", ebenso Informationen über Vertragsschluss", Belehrung dort auf Seite 2, mit Muster-Widerrufsformular auf Seite 3).
 
 
 
V. Im Vorfeld:

Vor jedem Mandat stellen sich drei Fragen:
   1. Weshalb überhaupt zu einem Rechtsanwalt? Recht und Gesetze sind kompliziert. Ohne den Rat von Experten kann man den Überblick verlieren. Für klageberechtigte Umweltschutz-, Naturschutz-, Tierschutzvereinigungen ist die Rechtsdurchsetzung ein wichtiges Mittel der Zielerreichung. Andernfalls bräuchte der Verein die „Anerkennung" (Klageberechtigung) nicht.
   2. Weshalb zu diesem Anwalt? Ob der Anwalt das erforderliche Leistungsniveau mitbringt und sich in Ihren Fall engagiert einarbeitet, können Sie vor Beginn des Mandats leider nicht wissen. Am besten rufen Sie an und erkundigen sich, ob der Anwalt an Ihrem Fall interessiert ist und im Augenblick auch die nötige Zeit hat.
   3.
Welche Vergütung wollen Sie investieren? Leistung und Gegenleistung (Geld, Zeit, Qualität, Ergebnisse) sollten zueinander passen.
 
 
 
VI. Englisch

Verwaltungsakt = administrativ act
Widerspruch = an objection
Widerspruch einlegen = to lodge an objection to the administration act
dem Widerspruch stattgeben = to accept the objection to the administration act
Anfechtungsklage = an action for annulment
Verpflichtungsklage = an action for the issue of an administrative act
Klage einreichen = to bring an action for...
Normenkontrolle = norm control
Rechtsgutachten = legal opinion (later: published in a law journal)
Verschwörungstheorie = conspiracy theory
rechtliche Betreuung = legal guardianship
der rechtliche Betreuer = the guardian
der Betreute  = the person concerned
 
 

 
 

Offenbach am Main, 03.07.2024