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Tier-Recht |
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Tierschutzrecht?
Der Tierschutz muss gerichtlich erkämpft werden! Denn das Tierschutzrecht
hat in Deutschland nahezu keine Wirkungskraft. Es trifft fast
ausschließlich private Haustierhalter, die mit ihren Tieren nicht
korrekt umgehen, etwa ihren Hund bei hoher Hitze in verschlossenen Pkw
sitzen lassen. Es trifft selten bis nie auch die Nutztierhalter oder Unternehmer. Die Anzahl der
Gerichtsverfahren bezüglich landwirtschaftlicher Nutztiere,
bezüglich (Tier-)Versuchstiere oder bezüglich Tiere in Tierparks etc. ist erschreckend gering.
Die Hauptursache hierfür ist die Rechtstatsache, dass Tiere in
Deutschland finanziell kaum etwas wert sind. Ein Tier kostet vielleicht
100 Euro Kaufpreis. Demzufolge lohnt es sich nicht, wegen ein paar
Tieren zu streiten. Zudem sind andererseits die Gerichts- und
Rechtsanwaltskosten -- zumindest nach den gesetzlichen
Gebührentabellen -- so niedrig, dass sich die Vertretung in
Tierschutzrechtssachen auch für die Juristen nicht rechnet. Es
gibt für diese schlicht nichts zu verdienen. In Konsequenz
allseits fehlenden Intereses leidet schließlich die Qualität
der Rechtsanwendung: Ohne Kläger, da kein Anwalt und kein
Richter. Ohne Richter, da keine Rechtsprechung. Ohne Rechtsprechung, da
keine inhaltliche Auseinandersetzung, keine Qualität (im
Umgang mit den Tieren).
An dieser Situation könnten Tierschutzorganisationen etwas
ändern, sofern diese sich im Sinne des Verbandsklagerechts haben
"anerkennen" lassen und sodann eifrig Behörden- und
Gerichtsverfahren in Gang setzen. Ein positives Beispiel außerhalb
des Tierschutzbereichs stellt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) dar.
Würde dieser Verein nicht regelmäßig klagen, gäbe
in Sachen Umweltschutz kaum staatliches Bemühen um Verbesserung
(Beispiel Luftreinhaltepläne). Ein positives Beispiel innerhalb des Tierschutzbereichs gibt es m.E. nicht.
Die Kanzlei Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen im Umgang mit Tieren (Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel) und würde auch Tierschutzorganisationen vor Gericht vertreten. In 7 deutschen Bundesländern gibt es das
sog. Tierschutzverbandsklagerecht, in den übrigen 9 Ländern
nicht. Leider klagen die landesrechtlich anerkannten Tierschutzorganisationen viel zu selten. Einige gar nicht.
Tiere und Tierschutz
Tiere im rechtlichen Sinne sind alle Lebewesen, welche im
naturwissenschaftlichen Sinne Tiere sind. Pflanzen, Pilze,
Bakterien, Viren und Einzeller gehören nicht dazu. Tiere
von
Tierarten, die nur wenige
Zellen groß sind (Kleinstlebewesen) werden rechtlich kraft
Gesetzes zumeist ebenfalls aussortiert. Das Tierschutzrecht beschränkt sich auf Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säugetiere und Fische.
Nach dem
Tierschutzgesetz (TierSchG) werden die Tierhaltung
(§§ 2, 3 TierSchG) und die Tiertötung (§§ 4
ff. TierSchG) unterschieden. Die Haltung eines Tieres (Pflege und
Unterbringung)
richtet sich nach den §§ 2 und 3 TierSchG: Ist ein
Verbotstatbestand des § 3 einschlägig, ist der
Auffangtatbestand des § 2 in seiner Anwendung verdrängt. Die
Tötung eines Tieres (Schlachtung, Tierversuch u.a.) richtet sich
nach den §§ 4 bis 4c TierSchG: Die Schlachtung von Nutztieren
darf nicht ohne
Betäubung geschehen.
Nach § 1 Satz 2 TierSchG darf
niemand einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen. Mit dem Tatbestandsmerkmal „ohne vernünftigen
Grund“ ist auf der sog. Tatbestandsebene „rechtswidrig“ gemeint. Auf
§ 1 Satz 2 TierSchG als Ge- oder Verbotsvorschrift kommt es bei
alledem nicht an; die Vorschrift wird von den §§ 2 f. und 4
ff. vollständig verdrängt. Sie funktioniert als
Gesetzesauslegungshilfe.
Verbandsklagerecht haben...
in Schleswig-Holstein: Liste mit PROHVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.
Hamburg: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.
Bremen: Bremer Tierschutzverein e.V., Deutscher Tierschutzbund e.V.
Berlin: Liste mit TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V., PETA Deutschland e.V., Ärzte gegen Tierversuche e.V., Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.
Rheinland-Pfalz: Liste mit Menschen für Tierrechte -- Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V., Deutscher Tierschutzbund - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland - Pfalz e.V.
Saarland: Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Saar e.V., Tierschutzstiftung Saar, Tierärztekammer des Saarlandes, WITAS e.V.
Baden-Württemberg: Liste mit Deutscher Tierschutzbund - Landesverband Baden-Württemberg e. V. / Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V., Menschen für Tierrechte Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Offenbach am Main, 08.07.2024
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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