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ÜSTENBERG

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Umweltrecht




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Beispiele:
 
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     Tier-Gewerberecht
 
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Tierschutzrecht?
Der Tierschutz muss gerichtlich erkämpft werden! Denn das Tierschutzrecht hat in Deutschland nahezu keine Wirkungskraft. Es trifft fast ausschließlich private Haustierhalter, die mit ihren Tieren nicht korrekt umgehen, etwa ihren Hund bei hoher Hitze in verschlossenen Pkw sitzen lassen. Es trifft selten bis nie auch die Nutztierhalter oder Unternehmer. Die Anzahl der Gerichtsverfahren bezüglich landwirtschaftlicher Nutztiere, bezüglich (Tier-)Versuchstiere oder bezüglich Tiere in Tierparks etc. ist erschreckend gering.
Die Hauptursache hierfür ist die Rechtstatsache, dass Tiere in Deutschland finanziell kaum etwas wert sind. Ein Tier kostet vielleicht 100 Euro Kaufpreis. Demzufolge lohnt es sich nicht, wegen ein paar Tieren zu streiten. Zudem sind andererseits die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten -- zumindest nach den gesetzlichen Gebührentabellen -- so niedrig, dass sich die Vertretung in Tierschutzrechtssachen auch für die Juristen nicht rechnet. Es gibt für diese schlicht nichts zu verdienen. In Konsequenz allseits fehlenden Intereses leidet schließlich die Qualität der Rechtsanwendung: Ohne Kläger, da kein Anwalt und kein Richter. Ohne Richter, da keine Rechtsprechung. Ohne Rechtsprechung, da keine inhaltliche Auseinandersetzung, keine Qualität (im Umgang mit den Tieren).
An dieser Situation könnten Tierschutzorganisationen etwas ändern, sofern diese sich im Sinne des Verbandsklagerechts haben "anerkennen" lassen und sodann eifrig Behörden- und Gerichtsverfahren in Gang setzen. Ein positives Beispiel außerhalb des Tierschutzbereichs stellt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) dar. Würde dieser Verein nicht regelmäßig klagen, gäbe in Sachen Umweltschutz kaum staatliches Bemühen um Verbesserung (Beispiel Luftreinhaltepläne). Ein positives Beispiel innerhalb des Tierschutzbereichs gibt es m.E. nicht.
Die Kanzlei Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen im Umgang mit Tieren (Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel) und würde auch Tierschutzorganisationen vor Gericht vertreten. In 7 deutschen Bundesländern gibt es das sog. Tierschutzverbandsklagerecht, in den übrigen 9 Ländern nicht. Leider klagen die landesrechtlich anerkannten Tierschutzorganisationen viel zu selten. Einige gar nicht.

 
 
Tiere und Tierschutz
Tiere im rechtlichen Sinne sind alle Lebewesen, welche im naturwissenschaftlichen Sinne Tiere sind. Pflanzen, Pilze, Bakterien, Viren und Einzeller gehören nicht dazu. Tiere von Tierarten, die nur wenige Zellen groß sind (Kleinstlebewesen) werden rechtlich kraft Gesetzes zumeist ebenfalls aussortiert. Das Tierschutzrecht beschränkt sich auf Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säugetiere und Fische.
 
Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) werden die Tierhaltung (§§ 2, 3 TierSchG) und die Tiertötung (§§ 4 ff. TierSchG) unterschieden. Die Haltung eines Tieres (Pflege und Unterbringung) richtet sich nach den §§ 2 und 3 TierSchG: Ist ein Verbotstatbestand des § 3 einschlägig, ist der Auffangtatbestand des § 2 in seiner Anwendung verdrängt. Die Tötung eines Tieres (Schlachtung, Tierversuch u.a.) richtet sich nach den §§ 4 bis 4c TierSchG: Die Schlachtung von Nutztieren darf nicht ohne Betäubung geschehen.
Nach § 1 Satz 2 TierSchG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Mit dem Tatbestandsmerkmal „ohne vernünftigen Grund“ ist auf der sog. Tatbestandsebene „rechtswidrig“ gemeint. Auf § 1 Satz 2 TierSchG als Ge- oder Verbotsvorschrift kommt es bei alledem nicht an; die Vorschrift wird von den §§ 2 f. und 4 ff. vollständig verdrängt. Sie funktioniert als Gesetzesauslegungshilfe. 
 
 
Verbandsklagerecht haben...
in Schleswig-Holstein: Liste mit PROHVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.  
Hamburg: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.   
Bremen:  Bremer Tierschutzverein e.V., Deutscher Tierschutzbund e.V.   

Berlin: Liste mit TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V., PETA Deutschland e.V., Ärzte gegen Tierversuche e.V., Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.        
Rheinland-Pfalz: Liste mit Menschen für Tierrechte -- Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V., Deutscher Tierschutzbund - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland - Pfalz  e.V.  
Saarland: Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Saar e.V., Tierschutzstiftung Saar, Tierärztekammer des SaarlandesWITAS e.V.   
Baden-Württemberg: Liste mit Deutscher Tierschutzbund - Landesverband Baden-Württemberg e. V. / Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V., Menschen für Tierrechte Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.    
 
 

 
Offenbach am Main, 08.07.2024
 
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