|
Tierschutzstrafrecht |
|
|
|
|
|

|
|
|
Beispiele:
Tierschutzstrafrecht
Tierschutzordnungswidrigkeitsrecht
Tierhaltung & Recht (z.B. Massentierhaltung)
|
Schmerzen, Leiden, Schaden?
Tiere
in menschlicher Obhut sind so zu halten, dass sie keinen Schaden nehmen
(im Ergebnis § 2 Nr. 1 TierSchG). Die Haltung eines Tieres (Pflege
und Unterbringung)
richtet sich nach den §§ 2 und 3 TierSchG. Die
Tötung eines Tieres richtet sich nach den §§ 4 ff.
TierSchG.
Behördenentscheidungen
Ein
Unternehmen, welches Tiere hält, benötigt nicht nur die gesellschaftsrechtlichen und
die gewerblichen Voraussetzungen für sein Bestehen, sondern von der
zuständigen Tierschutzbehörde grundsätzlich auch eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG.
Ein Unternehmen, das gegen Tierschutzvorschriften verstößt,
muss damit rechnen, dass die zuständige Tierschutzbehörde Anordnungen nach § 16a TierSchG
trifft, damit der Tierhalter die festgestellten
Verstöße abstellt. Im schlimmsten Fall untersagt die Behörde die Tierhaltung ganz.
Rechtsschutz
Gegen verwaltungsrechtliche Bescheide können Sie
einen Widerspruch und später ggf. noch eine Anfechtungsklage
erheben. Im Falle eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
können Sie eine Akteneinsichtnahme beantragen lassen und sich
anwaltlich beraten lassen. Rechtsschutzversicherungen zahlen
typischerweise nicht (AGB Ihres Versicherungsvertrags).
Offenbach am Main, 07.09.2023
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
|
|
|
|
|
|
|