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Wirtschaft im Einklang mit der Natur
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Willkommen! |
Wie
soll der Mensch mit der Umwelt umgehen?
Die Umwelt kann genutzt und geschützt werden. Das Umweltrecht umfasst das Umweltnutzrecht und das Umweltschutzrecht.
Fische
können gefangen und verzehrt werden -- möglichst
lediglich bis zur Grenze der Nachhaltigkeit. Unnötige
Verluste und Verschmutzungen sollten vermieden werden. Müll
und Schadstoffe nämlich kommen nicht weg, sondern werden nur woanders
hingebracht. Plastik wird zu Mikroplastik, und Mikroplastik gelangt bis hinein in das
Gehirn (s.u.).
Umweltnutzung ist die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen.
Umweltschutz
ist die Gesamtheit der
Maßnahmen, welche die Umwelt des Menschen vor schädlichen
Auswirkungen der menschlichen Handlungen schützen
sollen. Ließe man den einzelnen Menschen tun und machen, was er
will (Umweltnutzung),
wären die natürlichen Lebensgrundlagen früher oder später zu sehr
geschädigt oder gar erloschen.
Das Umweltschutzrecht zieht dem Umweltnutzungsrecht Grenzen. Letztlich geht es um um Politik (Rechtspolitik). Betroffen sind die Unternehmen.
Die Kanzlei Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen
und Vereine vornehmlich im Bereich Umweltrecht. Im Mittelpunkt steht das vertikale Verhältnis
zwischen dem Staat und dem Bürger (Unternehmen), d.h. das Wirtschafts-/Gewerberecht und das Verwaltungs(prozess)recht. Um
sich ein Bild vom Geschehen (z.B. von Ihrem Betrieb und Ihren
Wünschen oder von dem in Rede stehenden Gewässer bzw.
Naturschutzgebiet) zu machen, wird vorgeschlagen:
-- Die Kanzlei besucht Sie vor Ort (= Ortskenntnis).
-- Die Kanzlei arbeitet sich in Ihren Fall ein (= Korrespondenz und Dokumente).
-- Die Kanzlei prüft die Rechtslage (= Rechtsberatung).
-- Die Kanzlei begleitet Sie in den
Behördenverfahren und in den Gerichtsverfahren (= Rechtsdurchsetzung).
Zum Umweltrecht zählen zum Beispiel:
- Naturschutzrecht (Artenschutzrecht, Natura 2000, Jagdrecht u.a.),
- Gewässerrecht (Wasserstraßenrecht, Hafenrecht, Fischwirtschaft u.a.),
- Rohstoffrecht (Kreislaufwirtschaftsrecht, Verpackungsrecht u.a.),
- Plastikrecht (Mikroplastik, Meeresschutzrecht bzgl. Nordsee und Ostsee u.a.),
- Energierecht (Wärme u.a.).
Auch mit Verfassungsrecht.
Sollten Sie als klageberechtigte Person (z.B. Bundestagsfraktion) ein
verfassungsrechtliches Recht einklagen wollen, dann ist die Kanzlei
Wüstenberg dazu (grundsätzlich) bereit.
Besorgniserregend in den U.S.A.: Tagesschau.de vom 11.02.2025, "So regieren Diktatoren", Interview mit Prof. Dr. Manfred Berg, Universität Heidelberg, über Trumps Regierungsumbau.
Beispiele von grundsätzlicher Bedeutung:
Jagd auf Wölfe.
Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention (Übereinkommen
über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und
Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) des Europarates hat
am 03.12.2024 den Vorschlag der Europäischen Union gebilligt. Der
Europarat will seine Entscheidung am 06.12.2024 veröffentlichen.
Die Entscheidung (Änderung) wird am 07.03.2025 (drei Monate
später) in Kraft treten, sofern gegen diese bis dahin nicht von
mindestens einem Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention
(konkret: 17 von 51 Vertragsstaaten) bis zum 06.03.2025 Einspruch
erhoben worden sein wird. Mit einem Einspruch ist nicht zu rechnen. Die
Menschheit mag lieber schießen statt schützen. Das ist
bequemer und nötigt nicht zum Nachdenken. Es gibt zahlreiche
Vorteile des Wolfes zugunsten der Menschheit. Stellungnahme hier: „Die Jagd auf Wölfe -- Berner Konvention & EG-Habitatrichtlinie" vom 05.12.2024.
Fisch als Lebensmittel ist gesund. Seit Jahrzehnten wird zu viel Fisch in den Meeren gefangen. Die
Biomasse vieler Fischbestände nimmt ab. Teilweise nimmt die
Schadstoffbelastung der Fische und sonstigen Meerestiere zu. Inwieweit
nützen Fangquoten und Gewässerschutzvorschriften? Geht das
Verhalten der Menschheit langfristig gut?
Medizin aus dem Meer: Seegräser (hier aus der Ostsee) enthalten bzw. beherbergen Antibiotika (zum Artikel des NDR 2024). Thema: Artenschutz und Medizin.
Mikroplastik im Gehirn:
„In die Nahrungskette gelangen MNP u. a. aus Verpackungsabfall.
Dabei spielt nicht nur die feste, sondern auch die flüssige
Nahrung eine Rolle: Wer die empfohlenen 1,5 bis zwei Liter Wasser pro
Tag aus Plastikflaschen trinkt, nimmt einer Studie zufolge allein auf
diese Weise rund 90.000 Plastikpartikel pro Jahr zu sich. Wer jedoch zu
Leitungswasser greift, kann – je nach geografischer Lage –
die aufgenommene Menge auf 40.000 reduzieren. „Um die
potenziellen Schäden von Mikro- und Nanoplastikpartikeln für
Mensch und Umwelt zu minimieren, ist es von entscheidender Bedeutung,
die Exposition zu begrenzen und ihre Verwendung einzuschränken..."
(Medizinische Universität Wien vom 21. April 2023: "Winzige Plastikpartikel gelangen auch ins Gehirn"; zum Artikel). Oder: „Forscher belegen Anstieg von Mikroteilchen im menschlichen Körper", Zeit.de vom 5. Februar 2025 (zum Artikel).
Leistungen:
Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
und überzeugende Argumentation
vortragen können, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der
Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege
des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren „Fall"
in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie
Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär entscheidet der
Gesetzgeber, was rechtens ist. Sekundär die Justiz.
Rechtsanwälte können für Sie vorhandene Auslegungsspielräume nutzen.
Leistungen gibt es vier:
1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung
gegenüber
der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (Fachaufsätze, Stellungnahmen),
4. Strafverteidigung.
Kanzlei 2024:
-- 2019 bis 2024: Anwaltliche Vertretung zweier Naturschutzvereinigungen in mehr als 15
Gerichtsverfahren betreffend den Wolfsschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG (besonderes Artenschutzrecht). Alle in den Jahren 2023/2024 beendeten Gerichtsverfahren wurden zugunstender
Umwelt- bzw. Naturschutzvereinigungen und damit zugunsten der
Allgemeinheit
(pro Wölfe) gewonnen. Es muss nicht geschossen werden. Die gleiche
Rechtslage gilt letztlich auch bezüglich Biber, Fischotter,
Graureiher, Kormorane u.a. Eigene Stellungnahme: „Die Jagd auf Wölfe -- Berner Konvention & EG-Habitatrichtlinie" vom 05.12.2024.
-- 2024: Anwaltliche Vertretung von Fahrern von Motorbooten und Segelbooten (Jachtclub) betreffend das Befahrensrecht auf der Wasserstraße Rhein nach § 5 WaStrGzur
Abwehr der behördlichen Allgemeinverfügung
„Schutzanordnung zum
Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet
„Fulder Aue – Ilmen Aue“ der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd vom 29.07.2024 (besonderes
Artenschutzrecht versus Wassersportrecht und Erholungsrecht). Die
Behörde hob zunächst, nach Beginn des gerichtlichen
Eilverfahrens vor dem VG Mainz, den Sofortvollzug am 02.09.2024 auf,
und das
Widerspruchsverfahren endete im Februar 2025 damit, dass die
Behörde auch den Ausgangsbescheid aufgehoben hat. Die Behörde
war von Anfang an unzuständig. Behördliche Pressemitteilung SGD Süd. Presse Stadt Bingen, Presse SWR online, Presse Wiesbadener Kurier.
-- 2024: Eine Privatperson findet in einem Stadtpark junge Waschbären und
zieht diese auf. Sodann möchte sie die Tiere einsetzen für
eine tierpädagogische Bildungstätigkeit (Umweltpädagogik
mit Blick auf die Gefahren durch invasive Arten) zugunsten insbesondere
sehbehinderter Menschen. Die zuständige Behörde sagt:
Waschbären als eine invasive Tierart sind an einen Tierpark
abzugeben. Zu
Recht? Ein gerichtliches Verfahren lief beim VG Leipzig hierzu bis Ende Januar 2025: kein Recht.
Mandantenkreis:
Zum
angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und
mittelständische Unternehmen,
2. Vereine wie Wettbewerbsvereine, Naturschutzvereinigungen, Tierschutzorganisationen.
Als Verein verschaffen
Sie sich vorab Klarheit über
1. Ihre Ziele (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen?
Wie stellen Sie Ihren Erfolg fest?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget),
3. das Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen
über alle Gerichtsinstanzen hinweg?); Gerichtsverfahren
können wertvolles
Mittel zur
Erreichung des Vereinszwecks und zum Wohle der Allgemeinheit sein.
Vereine können mit Öffentlichkeitsarbeit gleich
Aufklärungsarbeit allein nichts durchsetzen. Es gilt: Wo kein Kläger, da kein
Richter. Wo
kein Richter, da langfristig weder Umsetzung des Rechts noch
Rechtmäßigkeit noch
Qualität der Behördenarbeit.
Historie:
Die
Kanzlei existiert seit 25 Jahren. Im Laufe dieser Zeit
haben sich die Arbeitsschwerpunkte geändert -- vom IT-Recht
über das Wettbewerbsrecht hin zum Umweltschutzrecht (Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Politik). Die
Kanzlei ist Generalist mit Spezialisierungen.
Verbraucherinformationen:
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Grundgesetz:
Art.
20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung:
Gerne gesehen: Fragen
von rechtspolitischer Tragweite. „Grundsätzliche Bedeutung
... kommt einer Rechtssache zu,
wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung
erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse
der
Einheit und der Fortbildung des Rechts ...
Klärung bedarf.
Das Darlegungserfordernis ... setzt ... die Formulierung
einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und
für die
Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und
außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den
Einzelfall
hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss ...
erläutern, dass und
inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher
revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden
Rechtsfrage des
revisiblen Rechts führen kann…“ (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2023 – 10 BN 3/23).
Offenbach am Main, 12.02.2025
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