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ÜSTENBERG

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Umweltrecht




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Kanzlei Wüstenberg
RA Dirk Wüstenberg
Pirazzistraße 5
DE- 63067 Offenbach am Main
Tel.: 069 - 82 99 49 60
Fax: 069 - 82 99 49 61
 
 
 
 
 
 






Wirtschaft und Umweltschutz
 
 
 
 
 
Kanzlei
Wie soll der Mensch mit der Umwelt umgehen?
Die Kanzlei Wüstenberg berät und vertritt
Unternehmen und Vereine vornehmlich in Sachen Umweltschutzrecht. Im Vordergrund steht das Umweltrecht, soweit es nicht  das Bau- und Planungsrecht (von Bauvorhaben und Anlagenvorhaben) betrifft. Beispiele sind die Nutzung der Gewässer mit Binnenschiffen, die Nutzung der Gewässer/Meere durch Fischerei, der Abbau von Rohstoffen mit anschließender Renaturierung, der Abschuss von Wölfen oder Kormoranen zwecks „Schutzes" der Landwirtschaft bzw. Fischwirtschaft.
 
Es geht um das
Verhältnis „Bürger/Unternehmen -- Staat", d.h. um das Verwaltungsrecht mit dem Staatsrecht und mit der Rechtspolitik. Häufig ist ein alle Interessen ausgleichender Kompromiss zu suchen und idealerweise auch zu finden.
Die Kanzlei prüft die Rechtslage und begleitet Sie in Behördenverfahren und in Gerichtsverfahren.
Die Kanzlei arbeitet sich in Ihren Fall ein.
 
Zum Umweltrecht zählen z.B.:
- Naturschutzrecht (Biotopschutzrecht, Artenschutzrecht, Renaturierung),
- Wasserrecht (Gewässerschutz, Binnenschifffahrt, Meeresschutz, Aquakulturen, Düngerecht),
- Rohstoffrecht (Bergrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht, Verpackungsrecht),
- Plastikrecht (Mikroplastik u.a.),
- Bodenschutzrecht (Waldrecht, Pflanzenschutzrecht, Renaturierungen),
- Atomrecht, Strahlenrecht etc.
 
 
Ein Beispiel aus der Presse:
 
-- 2024: „Bisher war Mikroplastik in verschiedenen Gewebearten, Organen und Körperflüssigkeiten nachgewiesen worden, jedoch nicht im Gehirn. Nun zeigten die Analysen in acht der 15 untersuchten Gehirne die 16 gängigsten Kunststoffe." (Zbikowsi, „Kunststoff im Gehirn -- Menschen können [dem] Mikroplastik nicht entkommen", Artikel in
FAZ.net vom 25.09.2024).
 
 
Beispiele aus der Praxis der Kanzlei:
 
-- 2019 bis 2024: Anwaltliche Vertretung von Naturschutzvereinigungen in mehr als 15 Gerichtsverfahren betreffend den Wolfsschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG (besonderes Artenschutzrecht). Die in den Jahren 2023/2024 beendeten Verfahren wurden gewonnen zugunsten der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und damit der Allgemeinheit (pro Wölfe). Die gleiche Rechtslage gilt letztlich auch für Biber, Fischotter, Graureiher, Kormorane u.a.
 
-- 2024: Anwaltliche Vertretung von Fahrern von Motorbooten und Segelbooten betreffend das Befahrensrecht auf Wasserstraßen nach § 5 WaStrGzur Abwehr der Allgemeinverfügung „Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 29.07.2024 (besonderes Artenschutzrecht versus Wassersportrecht und Erholungsrecht in einem von mehreren gleichgerichteten Gerichtsverfahren; die Behörde hob daraufhin den Sofortvollzug am 02.09.2024 auf; siehe die behördliche Pressemitteilung).
 
-- 2024: Eine Privatperson findet in einem Stadtpark junge Waschbärenkinder und zieht sie auf. Sodann möchte sie die Tiere einsetzen für eine tierpädagogische Einsatztätigkeit zugunsten insbesondere sehbehinderter Menschen. Die zuständige Behörde sagt: Waschbären sind eine invasive Tierart und somit abzugeben.Zu Recht? Es geht um Naturschutzrecht, Artenschutzrecht, Jagdrecht, Tierschutzrecht, soziales Recht.  
 
 

Die Kanzlei existiert seit 25 Jahren. Im Laufe dieser Zeit haben sich die Arbeitsschwerpunkte geändert -- vom IT-Recht über das Wettbewerbsrecht hin zum Umweltrecht (Generalität mit Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Politik).
 
 

  
Leistungen:
Die anwaltliche Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige und überzeugende Argumentation vortragen können, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren Fall" in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär entscheidet der Gesetzgeber, was rechtens ist. Sekundär die Justiz. Rechtsanwälte können für Sie vorhandene Auslegungsspielräume nutzen.
Leistungen gibt es vier:
 

1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung gegenüber der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (Fachaufsätze, Stellungnahmen),
4. Strafverteidigung.
 
 
 

Mandantenkreis:
Zum angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und mittelständische Unternehmen (z.B. Fischereibetriebe, Tierhaltungsbetriebe),
2. Vereine wie Wettbewerbsvereine (UWG), klageberechtigte Naturschutzvereinigungen oder Umweltschutzvereinigungen (BNatSchG & UmwRG), Tierschutzorganisationen.
 
Als Verein verschaffen Sie sich bitte vorab Klarheit über
1. Ihre Ziele (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen? Wie stellen Sie Ihren Erfolg fest?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget),
3. das Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen über alle Gerichtsinstanzen hinweg?).
 
Umweltschutzvereinigungen, Naturschutzvereinigungen und Tierschutzorganisationen können Gerichtsverfahren als wertvolles Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks und zum Wohle der Allgemeinheit nutzen. Mit Öffentlichkeitsarbeit gleich Aufklärungsarbeit allein kann man nichts durchsetzen. Es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Richter, da langfristig weder Umsetzung des Rechts noch Rechtmäßigkeit noch Qualität der Behördenarbeit. Und die Behörden/Menschen machen, was sie wollen.
 
 
 
Historie:
Die Kanzlei ist Generalist mit veränderten Arbeitsschwerpunkten, darunter aus der Zeit bis zur Corona-Pandemie: Online-Handel und Internetrecht (1999 bis 2017), Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb (2013 bis 2021).
Seit 2018 geht es um Naturschutzrecht, Artenschutzrecht, Plastikmüll, Verpackungsrecht u.a.
Interessenschwerpunkt auch: Gewässerrecht, Binnenschifffahrtsrecht, Fischereirecht, Seerecht u.ä.
 

 
Verbraucherinformationen:
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
 
 
Grundgesetz:
Art. 20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20a GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
 
 
Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung:
= Fragen von rechtspolitischer Tragweite. „Grundsätzliche Bedeutung ... kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts ... Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis ... setzt ... die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss ... erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann…“ (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2023 – 10 BN 3/23).
 

 

 
Offenbach am Main, 11.10.2024