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ÜSTENBERG

Kanzlei für Umweltrecht, Wärmerecht, Fischereirecht




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Wirtschaft im Einklang mit der Natur
 
 
 
 
 
Willkommen!
Wie soll der Mensch mit der Umwelt umgehen? 
Die Umwelt kann genutzt und geschützt werden. Das Umweltrecht umfasst das Umweltnutzrecht und das Umweltschutzrecht.
Fische können gefangen und verzehrt werden -- möglichst lediglich bis zur Grenze der Nachhaltigkeit. Unnötige Verluste und Verschmutzungen sollten vermieden werden. Müll und Schadstoffe nämlich kommen nicht weg, sondern werden nur woanders hingebracht. Plastik wird zu Mikroplastik, und Mikroplastik gelangt bis hinein in das Gehirn (s.u.).
 
Umweltnutzung ist die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen.
Umweltschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen, welche die Umwelt des Menschen vor schädlichen Auswirkungen der menschlichen Handlungen schützen sollen. Ließe man den einzelnen Menschen tun und machen, was er will (Umweltnutzung), wären die natürlichen Lebensgrundlagen früher oder später zu sehr geschädigt oder gar erloschen.
Das Umweltschutzrecht zieht dem Umweltnutzungsrecht Grenzen.
Letztlich geht es um um Politik (Rechtspolitik). Betroffen sind die Unternehmen.
 
Die Kanzlei Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen und Vereine vornehmlich im Bereich Umweltrecht. Im Mittelpunkt steht das vertikale Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger (Unternehmen), d.h. das Wirtschafts-/Gewerberecht und das Verwaltungs(prozess)recht. Um sich ein Bild vom Geschehen (z.B. von Ihrem Betrieb und Ihren Wünschen oder von dem in Rede stehenden Gewässer bzw. Naturschutzgebiet) zu machen, wird vorgeschlagen:  
-- Die Kanzlei besucht Sie vor Ort (= Ortskenntnis).
-- Die Kanzlei arbeitet sich in Ihren Fall ein (= Korrespondenz und Dokumente).
 
-- Die Kanzlei prüft die Rechtslage (= Rechtsberatung).
-- Die Kanzlei begleitet Sie in den Behördenverfahren und in den Gerichtsverfahren (= Rechtsdurchsetzung).
 
Zum Umweltrecht zählen zum Beispiel:
- Naturschutzrecht (Artenschutzrecht, Natura 2000, Jagdrecht u.a.),
- Gewässerrecht (Wasserstraßenrecht, Hafenrecht, Fischwirtschaft u.a.),
- Rohstoffrecht (Kreislaufwirtschaftsrecht, Verpackungsrecht u.a.),
- Plastikrecht (Mikroplastik, Meeresschutzrecht bzgl. Nordsee und Ostsee u.a.),
- Energierecht (Wärme u.a.).
 
Auch mit Verfassungsrecht. Sollten Sie als klageberechtigte Person (z.B. Bundestagsfraktion) ein verfassungsrechtliches Recht einklagen wollen, dann ist die Kanzlei Wüstenberg dazu (grundsätzlich) bereit.
Besorgniserregend in den U.S.A.: Tagesschau.de vom 11.02.2025, "
So regieren Diktatoren", Interview mit Prof. Dr. Manfred Berg, Universität Heidelberg, über Trumps Regierungsumbau.
 
 
 

Beispiele von grundsätzlicher Bedeutung:
 
Jagd auf Wölfe. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) des Europarates hat am 03.12.2024 den Vorschlag der Europäischen Union gebilligt. Der Europarat will seine Entscheidung am 06.12.2024 veröffentlichen. Die Entscheidung (Änderung) wird am 07.03.2025 (drei Monate später) in Kraft treten, sofern gegen diese bis dahin nicht von mindestens einem Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention (konkret: 17 von 51 Vertragsstaaten) bis zum 06.03.2025 Einspruch erhoben worden sein wird. Mit einem Einspruch ist nicht zu rechnen. Die Menschheit mag lieber schießen statt schützen. Das ist bequemer und nötigt nicht zum Nachdenken. Es gibt zahlreiche Vorteile des Wolfes zugunsten der Menschheit. 
Stellungnahme hier: „Die Jagd auf Wölfe -- Berner Konvention & EG-Habitatrichtlinie" vom 05.12.2024.  
 
Fisch als Lebensmittel ist gesund. Seit Jahrzehnten wird zu viel Fisch in den Meeren gefangen. Die Biomasse vieler Fischbestände nimmt ab. Teilweise nimmt die Schadstoffbelastung der Fische und sonstigen Meerestiere zu. Inwieweit nützen Fangquoten und Gewässerschutzvorschriften? Geht das Verhalten der Menschheit langfristig gut?
 
Medizin aus dem Meer: Seegräser (hier aus der Ostsee) enthalten bzw. beherbergen Antibiotika (zum Artikel des NDR 2024). Thema: Artenschutz und Medizin.
 

Mikroplastik im Gehirn
: „In die Nahrungskette gelangen MNP u. a. aus Verpackungsabfall. Dabei spielt nicht nur die feste, sondern auch die flüssige Nahrung eine Rolle: Wer die empfohlenen 1,5 bis zwei Liter Wasser pro Tag aus Plastikflaschen trinkt, nimmt einer Studie zufolge allein auf diese Weise rund 90.000 Plastikpartikel pro Jahr zu sich. Wer jedoch zu Leitungswasser greift, kann – je nach geografischer Lage – die aufgenommene Menge auf 40.000 reduzieren. „Um die potenziellen Schäden von Mikro- und Nanoplastikpartikeln für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist es von entscheidender Bedeutung, die Exposition zu begrenzen und ihre Verwendung einzuschränken..." (Medizinische Universität Wien vom 21. April 2023: "Winzige Plastikpartikel gelangen auch ins Gehirn"; zum Artikel). Oder:
„Forscher belegen Anstieg von Mikroteilchen im menschlichen Körper", Zeit.de vom 5. Februar 2025 (zum Artikel).
 
  
 
Leistungen:
Die anwaltliche Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige und überzeugende Argumentation vortragen können, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren Fall" in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär entscheidet der Gesetzgeber, was rechtens ist. Sekundär die Justiz. Rechtsanwälte können für Sie vorhandene Auslegungsspielräume nutzen.
 
Leistungen gibt es vier:
1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung gegenüber der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (Fachaufsätze, Stellungnahmen),
4. Strafverteidigung.
 
 
 
Kanzlei 2024:
-- 2019 bis 2024: Anwaltliche Vertretung zweier Naturschutzvereinigungen in mehr als 15 Gerichtsverfahren betreffend den Wolfsschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG (besonderes Artenschutzrecht). Alle in den Jahren 2023/2024 beendeten Gerichtsverfahren wurden zugunstender Umwelt- bzw. Naturschutzvereinigungen und damit zugunsten der Allgemeinheit (pro Wölfe) gewonnen. Es muss nicht geschossen werden. Die gleiche Rechtslage gilt letztlich auch bezüglich Biber, Fischotter, Graureiher, Kormorane u.a.  Eigene Stellungnahme: „Die Jagd auf Wölfe -- Berner Konvention & EG-Habitatrichtlinie" vom 05.12.2024.  
 
-- 2024: Anwaltliche Vertretung von Fahrern von Motorbooten und Segelbooten (Jachtclub) betreffend das Befahrensrecht auf der Wasserstraße Rhein nach § 5 WaStrGzur Abwehr der behördlichen Allgemeinverfügung „Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 29.07.2024 (besonderes Artenschutzrecht versus Wassersportrecht und Erholungsrecht). Die Behörde hob zunächst, nach Beginn des gerichtlichen Eilverfahrens vor dem VG Mainz, den Sofortvollzug am 02.09.2024 auf, und das Widerspruchsverfahren endete im Februar 2025 damit, dass die Behörde auch den Ausgangsbescheid aufgehoben hat. Die Behörde war von Anfang an unzuständig. Behördliche Pressemitteilung SGD Süd. Presse Stadt Bingen, Presse SWR online, Presse Wiesbadener Kurier.
 
-- 2024: Eine Privatperson findet in einem Stadtpark junge Waschbären und zieht diese auf. Sodann möchte sie die Tiere einsetzen für eine tierpädagogische Bildungstätigkeit (Umweltpädagogik mit Blick auf die Gefahren durch invasive Arten) zugunsten insbesondere sehbehinderter Menschen. Die zuständige Behörde sagt: Waschbären als eine invasive Tierart sind an einen Tierpark abzugeben. Zu Recht? Ein gerichtliches Verfahren lief beim VG Leipzig hierzu bis Ende Januar 2025: kein Recht. 
 
 
 
Mandantenkreis:
Zum angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und mittelständische Unternehmen,
2. Vereine wie Wettbewerbsvereine, Naturschutzvereinigungen, Tierschutzorganisationen.
 
Als Verein verschaffen Sie sich vorab Klarheit über
1. Ihre Ziele (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen? Wie stellen Sie Ihren Erfolg fest?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget),
3. das Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen über alle Gerichtsinstanzen hinweg?);
Gerichtsverfahren können wertvolles Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks und zum Wohle der Allgemeinheit sein. Vereine können mit Öffentlichkeitsarbeit gleich Aufklärungsarbeit allein nichts durchsetzen. Es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Richter, da langfristig weder Umsetzung des Rechts noch Rechtmäßigkeit noch Qualität der Behördenarbeit.
 
 
 
Historie:
Die Kanzlei existiert seit 25 Jahren. Im Laufe dieser Zeit haben sich die Arbeitsschwerpunkte geändert -- vom IT-Recht über das Wettbewerbsrecht hin zum Umweltschutzrecht (Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Politik). Die Kanzlei ist Generalist mit Spezialisierungen.
 
 
 
Verbraucherinformationen:
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
 
 
 
Grundgesetz:
Art. 20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20a GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
 
 
 
Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung:
Gerne gesehen: Fragen von rechtspolitischer Tragweite. „Grundsätzliche Bedeutung ... kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts ... Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis ... setzt ... die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss ... erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann…“ (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2023 – 10 BN 3/23).
 
 
Offenbach am Main, 12.02.2025