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Wirtschaft und Umweltschutz
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Willkommen, Moin Moin & Grüß Gott
Wie
soll der Mensch mit der Umwelt umgehen? Er ist Teil derselben und kann
die Welt nicht verlassen. Der Müll kommt nicht weg, sondern wird nur woanders hingebracht.
Umweltschutz
ist die Gesamtheit der
Maßnahmen, welche die Umwelt des Menschen vor schädlichen
Auswirkungen der menschlichen Handlungen (Zivilisation) schützen
sollen. Ließe man den einzelnen Menschen tun und machen, was er
will,
wären die natürlichen Lebensgrundlagen vermutlich weit mehr
geschädigt. Das Umweltschutzrecht zieht Grenzen, um das
fortschreitende Verhalten der Menschen einigermaßen zu lenken. Es
geht um Politik und Recht.
Betroffen sind vor allem Unternehmen.
Die Kanzlei Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen
und Vereine vornehmlich im Bereich Umweltschutzrecht (ohne Bau- und Planungsrecht). Vornehmlich geht es um das vertikale Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger (Unternehmen), um das Verwaltungsrecht.
-- Die Kanzlei besucht Sie vor Ort, um sich ein Bild vom Geschehen zu machen.
-- Die Kanzlei arbeitet sich in Ihren Fall ein.
-- Die Kanzlei prüft die Rechtslage und begleitet Sie in den
Behördenverfahren und in den Gerichtsverfahren.
Zum Umweltrecht zählen zum Beispiel:
- Naturschutzrecht (Biotopschutzrecht, Artenschutzrecht, Renaturierung),
- Wasserrecht (Gewässerschutz, Wasserstraßenrecht, Hafenrecht, Meeresschutz, Aquakulturen),
- Rohstoffrecht (Bergrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht, Lieferketten, Lebensmittelrecht),
- Plastikrecht (Mikroplastik, Verpackungsrecht),
- Atomrecht, Strahlenrecht, Gefahrenrecht.
Beispiele Umweltrecht:
Mikroplastik im Gehirn:
„In die Nahrungskette gelangen MNP u. a. aus Verpackungsabfall.
Dabei spielt nicht nur die feste, sondern auch die flüssige
Nahrung eine Rolle: Wer die empfohlenen 1,5 bis zwei Liter Wasser pro
Tag aus Plastikflaschen trinkt, nimmt einer Studie zufolge allein auf
diese Weise rund 90.000 Plastikpartikel pro Jahr zu sich. Wer jedoch zu
Leitungswasser greift, kann – je nach geografischer Lage –
die aufgenommene Menge auf 40.000 reduzieren. „Um die
potenziellen Schäden von Mikro- und Nanoplastikpartikeln für
Mensch und Umwelt zu minimieren, ist es von entscheidender Bedeutung,
die Exposition zu begrenzen und ihre Verwendung einzuschränken..."
(Medizinische Universität Wien vom 21. April 2023: "Winzige Plastikpartikel gelangen auch ins Gehirn"; zum Artikel).
Palmöl in Lebensmittel.
Es ist hier zwischen dem Naturschutz (Waldschutz, Entwaldung,
Lieferkettenrecht, Renaturierung) und dem Lebensmittelrecht
(industrielle Verarbeitung als Ursache für Schadstoffentstehung;
s. AOK 2021) zu unterscheiden. Welcher Unternehmer möchte Gewinne auf Kosten der Gesundheit oder Lebensgrundlagen erzielen?
Leistungen:
Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
und überzeugende Argumentation
vortragen können, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der
Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege
des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren „Fall"
in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie
Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär entscheidet der
Gesetzgeber, was rechtens ist. Sekundär die Justiz.
Rechtsanwälte können für Sie vorhandene Auslegungsspielräume nutzen.
Leistungen gibt es vier:
1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung
gegenüber
der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (Fachaufsätze, Stellungnahmen),
4. Strafverteidigung.
Beispiele Kanzlei 2024:
-- 2019 bis 2024: Anwaltliche Vertretung von Naturschutzvereinigungen in mehr als 15
Gerichtsverfahren betreffend den Wolfsschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG (besonderes Artenschutzrecht). Die in den Jahren 2023/2024 beendeten Verfahren wurden zugunsten
der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und damit der Allgemeinheit
(pro Wölfe) gewonnen. Die gleiche Rechtslage gilt letztlich auch für
Biber, Fischotter, Graureiher, Kormorane u.a.
-- 2024: Anwaltliche Vertretung von Fahrern von Motorbooten und Segelbooten (Yachtclub) betreffend das Befahrensrecht auf der Wasserstraße Rhein nach § 5 WaStrG
zur
Abwehr der behördlichen Allgemeinverfügung
„Schutzanordnung zum
Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet
„Fulder Aue – Ilmen Aue“ der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd vom 29.07.2024 (besonderes
Artenschutzrecht versus Wassersportrecht und Erholungsrecht. Die
Behörde hob
daraufhin den Sofortvollzug am 02.09.2024 auf. Das
Widerspruchsverfahren läuft noch. Es soll bis voraussichtlich
Februar 2025 andauern. Behördliche Pressemitteilung).
-- 2024: Eine Privatperson findet in einem Stadtpark junge Waschbärenund
zieht diese auf. Sodann möchte sie die Tiere einsetzen für
eine tierpädagogische Bildungstätigkeit (Umweltpädagogik
mit Blick auf die Gefahren durch invasive Arten) zugunsten insbesondere
sehbehinderter Menschen. Die zuständige Behörde sagt:
Waschbären als eine invasive Tierart sind an einen Tierpark
abzugeben. Zu
Recht? Ein gerichtliches Verfahren läuft.
Mandantenkreis:
Zum
angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und
mittelständische Unternehmen (z.B. Fischereibetriebe, Tierhaltungsbetriebe),
2. Vereine wie Wettbewerbsvereine (UWG), klageberechtigte Naturschutzvereinigungen oder
Umweltschutzvereinigungen (BNatSchG & UmwRG), Tierschutzorganisationen.
Als Verein verschaffen
Sie sich vorab Klarheit über
1. Ihre Ziele (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen?
Wie stellen Sie Ihren Erfolg fest?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget),
3. das Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen
über alle Gerichtsinstanzen hinweg?).
Umweltschutzvereinigungen,
Naturschutzvereinigungen und
Tierschutzorganisationen können Gerichtsverfahren als wertvolles
Mittel zur
Erreichung des Vereinszwecks und zum Wohle der Allgemeinheit nutzen.
Mit Öffentlichkeitsarbeit gleich Aufklärungsarbeit allein
kann man nichts durchsetzen. Es gilt: Wo kein Kläger, da kein
Richter. Wo
kein Richter, da langfristig weder Umsetzung des Rechts noch
Rechtmäßigkeit noch
Qualität der Behördenarbeit.
Historie:
Die
Kanzlei existiert seit 25 Jahren. Im Laufe dieser Zeit
haben sich die Arbeitsschwerpunkte geändert -- vom IT-Recht
über das Wettbewerbsrecht hin zum Umweltschutzrecht (Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Politik). Die
Kanzlei ist Generalist mit Spezialisierungen.
Verbraucherinformationen:
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Grundgesetz:
Art.
20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung:
Gerne gesehen: Fragen
von rechtspolitischer Tragweite. „Grundsätzliche Bedeutung
... kommt einer Rechtssache zu,
wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung
erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse
der
Einheit und der Fortbildung des Rechts ...
Klärung bedarf.
Das Darlegungserfordernis ... setzt ... die Formulierung
einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und
für die
Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und
außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den
Einzelfall
hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss ...
erläutern, dass und
inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher
revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden
Rechtsfrage des
revisiblen Rechts führen kann…“ (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2023 – 10 BN 3/23).
Offenbach am Main, 20.11.2024
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