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Handeln im Einklang mit der Natur
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Willkommen! |
Unternehmerische
und auch behördliche Entscheidungen sollten im Einklang mit den
Gesetzen
stehen. Insbesondere die Entscheidungen der Behörden auf ihre
Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, ist Sinn und
Zweck des
Rechtsstaats. Betroffene Unternehmen, politische Einrichtungen sowie
nach § 3 UmwRG klagebefugte Umweltschutz- und
Naturschutzvereinigungen sollten grundsätzlich bereit sein, bei
Bedarf auch zu klagen. Es gilt die Erkenntnis:
Wo kein Klagewilliger, da kein Rechtsanwalt.
Wo kein Rechtsanwalt, da kein Gericht.
Wo kein Gericht, da kein Richter, welcher sich der Sache annimmt.
Wo kein Richter, der sich der Sache annimmt, da kein Urteil.
Wo kein Urteil, da keine Rechtmäßigkeitskontrolle der zu beurteilenden Behördentätigkeit.
Wo immerfort keine Urteile, da langfristig keine Qualität der Behördenentscheidungen. Denn
wenn es keine fortlaufende Kontrolle der
Behördentätigkeit gibt, dann machen die Behörden aus eben
diesem Grunde früher
oder später, was sie wollen. Die Sachbearbeiter und vor
allem die Politiker an der Behördenspitze regieren unbegrenzt:
Fehler, Willkür, Schikane, schlechtenfalls Korruption und
Steuergeldverschwendung werden die Folge sein. Kurzum: Die dritte
Staatsgewalt ist zur Begrenzung der zweiten Staatsgewalt da --
und wichtig. Es geht um die Pflege
des Rechtsstaates. Vor allem im Bereich des Umweltrechts. Nicht zwei,
drei Gerichtsverfahren, sondern zwanzig, dreißig
Gerichtsverfahren!
Ein Rechtsanwalt ist eben auch ein (unabhängiges) Organ der Rechtspflege; § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 1 BRAO).
Sie
suchen einen Rechtsanwalt, der sich Ihrer Zielsetzung annimmt, gleichgelagerte „Fälle" rechtlich durchdenkt und
mit Ihnen gemeinsam Behördenentscheidungen hinterfragt und gegebenenfalls zum Gericht geht? Dann sind Sie hier richtig.
Prozessrecht & Umweltrecht
Die
Kanzlei Wüstenberg interessiert sich für Mandate, die vor dem Verwaltungsgericht oder vor dem Zivilgericht
ausgetragen werden können. Die Themen sind bevorzugt solche aus
dem Umweltrecht. Die Frage heißt: Wie
soll der Mensch mit der Umwelt umgehen? Was will er? Was darf er?
Die Umwelt kann genutzt und geschützt werden. Das Umweltrecht umfasst das Umweltnutzrecht und das Umweltschutzrecht.
Umweltnutzung ist die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen.
Umweltschutz ist
die Gesamtheit der
Maßnahmen, welche die Umwelt des Menschen vor schädlichen
Auswirkungen der menschlichen Handlungen schützen
sollen. Umweltschutz ist langfristig zugleich Menschheitsschutz. Die
Nutznießer der Maßnahmen von heute sind nicht selten die
Menschen künftiger Generationen (von morgen).
Ließe man den einzelnen Menschen tun und machen, was er
will (Umweltnutzung),
wären die natürlichen Lebensgrundlagen früher oder später zu sehr
geschädigt oder gar erloschen. Das
Umweltschutzrecht zieht dem Umweltnutzungsrecht Grenzen. Es geht um die
Begrenzung der Nutzung zwecks Nachhaltigkeit der Nutzung.
Beispiel: Fische
können gefangen und verzehrt werden. Der Fischfang aber sollte nur bis zur Grenze der Nachhaltigkeit und möglichst
auch (relativ) umweltschonend durchgeführt werden. Andernfalls
wird es in naher Zukunft nicht mehr genug Fische geben, um die
Menschheit insgesamt zu ernähren.
Die Kanzlei Wüstenberg ist an Themen neuerer politischer
Entwicklungen interessiert.
Beispiele: Verteidigungspolitik, innere Sicherheit der sog. kritischen
Infrastruktur, Schuldenbremse. Rufen Sie einfach an!
Im Mittelpunkt steht das vertikale Verhältnis
zwischen dem Bürger/Unternehmen und dem Staat/Politik.
Zur Arbeitsweise
Um
sich ein Bild vom Geschehen Ihrer Angelegenheit zu machen, wird folgende Vorgehensweise befürwortet:
-- Die Kanzlei besucht Sie vor Ort (= Ortskenntnis).
-- Die Kanzlei arbeitet sich in Ihren Fall ein (= Korrespondenz und Dokumente zwecks Beweisführung).
-- Die Kanzlei prüft die Rechtslage (= Rechtsberatung über den Istzustand des Rechts).
-- Die Kanzlei begleitet Sie in Ihren
Behördenverfahren und in den Gerichtsverfahren (= Rechtsdurchsetzung).
Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
und überzeugende Argumentation
vortragen können, um von den Behörden bzw. Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der
Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein Organ der Pflege
des Rechts (s.o.). Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren „Fall"
in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie
Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär ist es der
Gesetzgeber, der entscheidet, was rechtens ist. Nur sekundär ist es die Justiz.
Rechtsanwälte ergänzen die Justiz und können für Sie vorhandene Auslegungsspielräume nutzen.
Anwaltliche Leistungen gibt es vier:
1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung
gegenüber
der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (Fachaufsätze, Stellungnahmen, Teilnahme als
Sachverständiger vor einem Bundestagsausschuss),
4. Strafverteidigung.
Kanzlei-Mandate Beispiele
-- 2025: Anwaltliche Vertretung einer Naturschutzvereinigung in einem Gerichtsverfahren betreffend den Fischotterschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG (besonderes Artenschutzrecht).
-- 2019 bis 2025: Anwaltliche Vertretung zweier Naturschutzvereinigungen in rund 20 Gerichtsverfahren betreffend den Wolfsschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG (besonderes Artenschutzrecht). Alle in den Jahren 2023-2025 beendeten Gerichtsverfahren wurden zugunsten der
Umwelt- bzw. Naturschutzvereinigungen und damit zugunsten der
Allgemeinheit
(pro Wölfe bzw. pro Rechtsstaat) gewonnen. Eigene Stellungnahme: „Die Jagd auf Wölfe -- Berner Konvention & EG-Habitatrichtlinie" vom 10.03.2025.
-- 2024: Anwaltliche Vertretung von Fahrern von Motorbooten und Segelbooten (Yachtclub) betreffend das Befahrensrecht auf der Wasserstraße Rhein nach § 5 WaStrG zur
Abwehr der behördlichen Allgemeinverfügung
„Schutzanordnung zum
Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet
„Fulder Aue – Ilmen Aue“ der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd vom 29.07.2024 (besonderes
Artenschutzrecht versus Wassersportrecht und Erholungsrecht). Die
Behörde hob zunächst, nach Beginn des gerichtlichen
Eilverfahrens vor dem VG Mainz, den Sofortvollzug am 02.09.2024 auf. Das
Widerspruchsverfahren endete im Februar 2025 damit, dass die
Behörde auch den Ausgangsbescheid aufhob. Die Behörde
war von Anfang an unzuständig. Behördliche Pressemitteilung SGD Süd. Presse Stadt Bingen, Presse SWR online, Presse Wiesbadener Kurier.
-- 2024: Eine Privatperson findet in einem Stadtpark junge Waschbären und
zieht diese auf. Sodann möchte sie die Tiere behalten. Die zuständige Behörde sagt:
Waschbären als eine invasive Tierart sind an einen Tierpark
abzugeben. Zu
Recht? Ein gerichtliches Verfahren lief beim VG Leipzig hierzu bis Ende Januar 2025: kein Recht. Die Berufung war angedacht.
Grundsätzliche Bedeutung
Die Kanzlei Wüstenberg freut sich über Mandate mit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. „Grundsätzliche Bedeutung
... kommt einer Rechtssache zu,
wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung
erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse
der
Einheit und der Fortbildung des Rechts ...
Klärung bedarf.
Das Darlegungserfordernis ... setzt ... die Formulierung
einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und
für die
Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und
außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den
Einzelfall
hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss ...
erläutern, dass und
inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher
revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden
Rechtsfrage des
revisiblen Rechts führen kann…“ (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2023 – 10 BN 3/23).
Beispiele:
Jagd auf Wölfe: Die Kanzlei ist mit dem Wolfsrecht befasst (s.o.). Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention (Übereinkommen
über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und
Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) des Europarates hat
am 03.12.2024 den Vorschlag der Europäischen Union gebilligt. Der
Europarat hat seine Entscheidung am 06.12.2024 veröffentlicht.
Die Entscheidung (Änderung) trat am 07.03.2025 (drei Monate
später) in Kraft, nachdem gegen diese Entscheidung bis dahin nicht von
mindestens einem Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention
(konkret: 17 von 51 Vertragsstaaten) bis zum 06.03.2025 Einspruch
erhoben worden war. Stellungnahme hier: „Die Jagd auf Wölfe -- Berner Konvention & EG-Habitatrichtlinie" vom 05.12.2024.
Mikroplastik im Gehirn:
Die Kanzlei hat sich mit dem Plastik- und dem Verpackungsrecht
beschäftigt. Bisher, so scheint es, fehlt Unternehmen oder
Verbänden ein Wille zum Klagen. Aus der Forschung: „In die
Nahrungskette gelangen MNP u. a. aus Verpackungsabfall.
Dabei spielt nicht nur die feste, sondern auch die flüssige
Nahrung eine Rolle: Wer die empfohlenen 1,5 bis zwei Liter Wasser pro
Tag aus Plastikflaschen trinkt, nimmt einer Studie zufolge allein auf
diese Weise rund 90.000 Plastikpartikel pro Jahr zu sich. Wer jedoch zu
Leitungswasser greift, kann – je nach geografischer Lage –
die aufgenommene Menge auf 40.000 reduzieren. „Um die
potenziellen Schäden von Mikro- und Nanoplastikpartikeln für
Mensch und Umwelt zu minimieren, ist es von entscheidender Bedeutung,
die Exposition zu begrenzen und ihre Verwendung einzuschränken..."
(Medizinische Universität Wien vom 21. April 2023: "Winzige Plastikpartikel gelangen auch ins Gehirn"; zum Artikel). Oder: „Forscher belegen Anstieg von Mikroteilchen im menschlichen Körper", Zeit.de vom 5. Februar 2025 (zum Artikel). Was und wie sollte man schützen?
Insektenschutz und Recht: Die Biomasse an Insekten nimmt rapide ab. Wer engagiert sich? Es fehlt noch ein nach § 3 UmwRG anerkannter Verein, der es sich zum Ziel setzt, dem Insektenschwund entgegenzutreten.
Mandantenkreis
Zum
angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und
mittelständische Unternehmen,
2. Vereine wie Wettbewerbsvereine, Naturschutzvereinigungen, Tierschutzorganisationen,
3. Stiftungen und politische Parteien/Fraktionen.
Als Verein verschaffen
Sie sich bitte Klarheit über
1. Ihre Ziele (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen?
Wie stellen Sie Ihren Erfolg fest?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget),
3. Ihr Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen
über alle Gerichtsinstanzen hinweg?); Gerichtsverfahren
können wertvolles
Mittel zur
Erreichung des Vereinszwecks und zum Wohle der Allgemeinheit sein (s.o.).
Historie
Die
Kanzlei existiert seit 25 Jahren. Im Laufe dieser Zeit
haben sich die Arbeitsschwerpunkte mehrmals geändert -- vom IT-Recht
über das Wettbewerbsrecht hin zum Umweltschutzrecht (Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Politik). Die
Kanzlei ist Generalist mit Spezialisierungen.
Verbraucherinformationen
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Grundgesetz
Art.
20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Offenbach am Main, 01.04.2025
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