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Lieferkettenrecht |
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Beispiele:
Widerspruch und Klage von Unternehmen
Rechte von Umweltschutzvereinigungen
Rechtsgutachten
Foto: Frachtschiff in der Lieferkette.
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Rechtsanwälte für Lieferkettenrecht
...gibt es wenige. Die Lieferkettengesetze gibt es erst seit recht
kurzer Zeit. Gerichtsverfahren gibt es bisher so gut wie keine.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; kurz:
BMWi) informiert über die Rohstoffstrategie und die Lieferketten
als Bestandteil der „Industrie" mit dem Unterpunkt
„Rohstoffe und Ressourcen" hier. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schreibt über Lieferketten hier.
Die Kanzlei Wüstenberg bietet an, Rechtsgutachten
zu erarbeiten sowie für Unternehmen oder Vereinigungen
gegen behördliche Anordnungen etc. Rechtsmittel einzulegen (Widerspruchsverfahren und
Gerichtsverfahren bzw. Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren).
Gesetze
Die
Rechtslage wird im Wesentlichen bestimmt durch drei zentrale
Gesetze: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
die EU-Konfliktmineralienverordnung (VO (EU) 2017/821 und die
EU-Holzhandelsverordnung (VO (EU) 995/2010. Ein allgemeines
EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist in Bearbeitung, jedoch noch
nicht verabschiedet worden (EU-Lieferketten-Richtlinie = bisher bloß ein Entwurf „Richtlinie zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette"
(EU-Lieferkettengesetz); Presse vom Februar 2024
).
Unter anderem geht es um ein Verbot der Zwangsarbeit. Darüber
hinaus könnte es bald eine EU-Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
(EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie) geben.
Unterseiten:
Unterseite Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bzgl. Menschenrechte und Umweltschädigungen.
Unterseite EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 bzgl. Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.
Unterseite EU-Konfliktmineralienverordung 2017/821 bzgl. Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze, Gold.
a)
Deutsches
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur
Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG). § 3 Absatz 1 Satz 1 LkSG
bestimmt: „Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten
die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten
mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken
vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung
menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden." Die
Vorschrift betrifft alle Produkte und bezieht sich hierbei ausschließlich auf Menschenrechte und Umweltschädigungen.
Wikipedia Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Das deutsche LkSG dürfte demnächst aufgrund einer
EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie aktualisiert werden (müssen). Vielleicht in 2025.
§ 19 Absatz 1 Satz 1 LkSG
lautet: "Für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung nach diesem
Abschnitt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
zuständig." Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Sitz in Eschborn, hier konkret die Außenstelle in Borna. Borna liegt südlich von Leipzig.
b)
Verordnung (EU) Nr. 995/2010
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010
über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und
Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (EU-HolzhandelsVO = EU-Holzhandelsverordnung).
Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz -- HolzSiG)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012 der Kommission vom
6. Juli 2012 über die detaillierten Bestimmungen für die
Sorgfaltspflichtregelung und die Häufigkeit und Art der Kontrollen
der Überwachungsorganisationen gemäß der Verordnung
(EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und
Holzerzeugnisse in Verkehr bringen Text von Bedeutung für den EWR [DVO (EU) 607/2012]
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 363/2012 der Kommission vom 23.
Februar 2012 zu den Verfahrensvorschriften für die Anerkennung und
den Entzug der Anerkennung von Überwachungsorganisationen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von
Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen Text
von Bedeutung für den EWR [Delegierte VO 363/2012]
Wikipedia Holzhandelsverordnung.
Ab Ende 2024 stattdessen: die
am 23.06.2023 in Kraft getretene und ab 30.12.2024 voll anwendbare
Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter
Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung
in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der
Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EU-EntwaldungsVO = EUDR = European Deforestation Regulation = EU-Entwaldungsverordnung = EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten).
Deforestation heißt: Entwaldung, Abholzung, Kahlschlag,
Waldzerstörung. Die EU-Holzhandelsverordnung tritt dann
außer Kraft.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BDE): Seite mit Erklärvideo.
§ 1 HolzSiG
lautet: „Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (Bundesanstalt) obliegt die Durchführung dieses
Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen
und der in Absatz 1 bezeichneten Rechtsakte im Hinblick auf 1. die
Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, 2. die Verordnung (EU) Nr. 995/2010,
soweit Holz oder Holzprodukte betroffen sind, die aus einem Drittstaat
in den EU-Binnenmarkt eingeführt oder aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht
werden. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach
Landesrecht zuständigen Behörden.“ Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat ihren Sitz in Bonn.
Das Online-Portal „Entwaldungsfreie Lieferketten -- Aktiv für mehr Nachhaltigkeit!" (Elan!)
wird umgesetzt von Global Nature Fund (GNF), Kaiser-Friedrich-Straße 11,
53113 Bonn, und OroVerde – Die Tropenwaldstiftung, Burbacher Straße 81, 53129 Bonn.
c)
Verordnung (EU) 2017/821
des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur
Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in
der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal,
Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten [EU-KonfliktmineralienVO = EU-Konfliktmineralienverordnung]
Gesetz
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur
Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in
der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal,
Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz – MinRohSorgG)
Zuständige Behörde: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit Sitz in Hannover.
OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht
zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale
aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Dritte Ausgabe.
Wikipedia Konfliktrohstoff.
§ 2 MinRohSorgG
lautet: „Zuständige Behörde im Sinne des Artikels 10 der
Verordnung (EU) 2017/821 ist die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (Bundesanstalt)." Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat ihren Sitz in Hannover.
d)
Künftig wird sicherlich auch das Verpackungsrecht
in eine einheitliche europäische Verordnung aufgenommen
werden. In Deutschland gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die
behördenähnliche Stelle ist Stiftung Zentrale Stelle
Verpackungsregister (Zentrale Stelle) mit Sitz in Osnabrück.
Links:
Forum Nachhaltiges Palmöl e.V. (FONAP)
Offenbach am Main, 12.03.2024
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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