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ÜSTENBERG

Kanzlei für Handelsrecht und Umweltrecht




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Kanzlei Wüstenberg
RA Dirk Wüstenberg
Pirazzistraße 5
DE- 63067 Offenbach am Main
Tel.: 069 - 82 99 49 60
Fax: 069 - 82 99 49 61
 
 
 
 
 
 






Wirtschaftsrecht  &  Umweltschutz
 
 
 
 
 
Kanzlei:
Wenn Sie ein Rechtsanliegen von grundsätzlicher Bedeutung haben, welche sich auf den Staat beziehen, rufen Sie am besten mal an! Fragen kostet nichts, schadet nicht.
 
Die Kanzlei Wüstenberg (Rechtsanwalt in Offenbach a.M.) existiert seit über 24 Jahren und sucht sich ihre Mandate aus. Wenn Sie ein spannendes oder bedeutsames Anliegen verfolgen sowie rechtsanwaltsseits Zeit und Interesse bestehen, können wir gerne zusammenarbeiten. Um welche Rechtsmaterie es geht, ist dann nebensächlich.
 
Momentan konzentriert sich die Kanzlei auf die a
nwaltliche Beratung und Vertretung in Sachen des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrecht) bezüglich Umweltrecht, Gesundheitsrecht, Gewerberecht und Handelsrecht -- also um das Verhältnis Staat und Unternehmen bzw. Staat und Allgemeinheit.
In der Vergangenheit abgearbeitete Themen sind Ausschnitte aus den Lebensbereichen wie die Genitalverstümmelung (Gesundheit), das Taxiverkehrsgewerbe in Frankfurt am Main (Wettbewerb und Sanktionen), die Vorratsdatenspeicherung, das Recht der Online-Shops (Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht).
 
 
Aus der Rechtsprechung: „Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann…“ (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2023 – 10 BN 3/23).
 

 
(Nach
§ 3 UmwRG anerkannte) Umweltschutzvereinigungen und Naturschutzvereinigungen werden vor Gericht vertreten. Ein Beispiel: Über 10 Gerichtsverfahren seit 2019 betreffend den Wolfsschutz nach §§ 45 Abs. 7, 45a BNatSchG
. In diesem Jahr wurde die Entscheidung des Niedersächsischen OVG, Beschlüsse vom 12.04.2024 -- Az. 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 bzw. 4 ME 75/24 (Pressemitteilung OVG) erstritten.
F
ür Umweltschutzvereinigungen, Naturschutzvereinigungen und Tierschutzorganisationen sind Gerichtsverfahren wertvolle Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks. Mit Öffentlichkeitsarbeit allein kommt man nicht in Deutschland weit; denn es gilt:
  Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Richter, da langfristig weder Rechtmäßigkeit noch Qualität.
 
Der Staat (Behörden) handelt nicht immer so, wie man es mit dem gesunden Menschenverstand erwarten würde, und auch nicht immer korrekt. Kein Wunder: Es sitzen dort unsere ehemaligen Klassenkameraden.
 
 
 
Leistungen:
Die anwaltliche Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige und überzeugende Argumentation vortragen können, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das Recht siegt nicht von allein, sondern muss verstanden, dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und ordnet Ihren Fall" in das geltende Rechtssystem ein. Sofern Sie Recht haben, haben Sie Recht. Sofern nicht, dann eben nicht. Primär entscheidet der Gesetzgeber, was rechtens ist. Sekundär die Justiz. Rechtsanwälte können für Sie die Auslegungsspielräume nutzen. Leistungen gibt es vier:
 

1. rechtliche Beratung,
2. anwaltliche Vertretung gegenüber der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder vor Gericht (Gerichtsverfahren),
3. Rechtsgutachten (z.B. Fachaufsätze),
4. Strafverteidigung.
 

Rechtsgutachten beantworten Rechtsfragen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten des Mandanten auf.
Die Kanzlei denkt praxisorientiert und versucht, mit Ihnen eine allseits zufriedenstellende Win-win-Situation zu entwickeln, so dass Gerichtsverfahren auf diese Weise überflüssig gemacht werden.
 
 
 
Mandantenkreis:
Zum angesprochenen Mandantenkreis zählen:
1. kleine und mittelständische Unternehmen,
2. Wettbewerbsvereine (UWG),
3. klageberechtigte Naturschutzvereinigungen oder Umweltschutzvereinigungen (BNatSchG & UmwRG),
4. klageberechtigte Tierschutzorganisationen.
 
Als Verein verschaffen Sie sich bitte vorab intern Klarheit über
1. Ihr Ziel (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen? Wie kontrollieren Sie Ihren Erfolg?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget?),
3. Ihr Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen über alle Gerichtsinstanzen hinweg?). Denn Gerichtsverfahren können dauern...

 
 
 
Historie:
Die Kanzlei ist Generalist mit veränderten Arbeitsschwerpunkten, darunter aus der Zeit bis zur Corona-Pandemie 2021:
-- Online-Handel und Internetrecht (1999 bis 2017),
-- Taxigewerbe und Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb (2013 bis 2021),
-- Tiergewerbe und Artenschutz (2018 bis heute; im Jahre 2023 die Fuchsbaujagd).
 

 
 
Verbraucherinformationen:
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
 
 
 
Grundgesetz:
Art. 20 Absatz 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20a GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." 
 

 
Offenbach am Main, 25.04.2024